Konsum ist immer erlaubt, beim Besitz kommt es auf die Droge an.

Folgende Drogen sind beispielsweise vollkommen legal: Koffein, Zigaretten, raffenerierter Zucker, Baldrian, Ibuprofen, CBD,...

Und nur mal im Vergleich, Zigaretten sind schädlicher als Reinopium und haben eine ähnlich starke Suchtgefahr wie Heroin.

Alkohol ist streng genommen sogar ne harte Droge (auch wenn er selten so betietelt wird) und wäre, hätte man ihn erst vor kurzem erfunden, rechtlich mit Crack und Ähnlichem gleichgestellt.

Grüße

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Dringend Führungszeugnis und BTM Eintragung?

Hallo,habe ein riesiges Problem.,. Habe zum 01.03 eine Ausbildung als Krankenpflegehelfer begonnen und nun verlangt mein Arbeitgeber natürlich ein Polizeiliches FZ, Hatte letztes Jahr einen Vorfall in Sachen BTM,kurz zur Schilderung des Falles,., Ich sas in einem Auto das Kontroliert wurde und einer der Insassen hatte Canabis dabei ,warf dieses in den Fussraum und natürlich nahm keiner das ganze auf sich also bekamen alle eine Strafe da die Menge aufgeteilt wurde. Nun bekam ich das Urteil wie folgt ,15 Tagessätze a 30 € mit dem Vermerk Ordnungswiedrigkeit, So nun zu meinem Problem ,ich habe das FZ bei meiner Gemeinde Beantrag im guten glauben da es mal hies es werden nur Straftaten und Delikte die über 90 Tagessaätzen stehen eingetragen. FALSCH.,.ich bin heute fast aus den Latschen gekippt als ich das FZ in der Hand hielt,(Ist die Ausfertigung NB,keine Ahnung welches das genau ist ,gibt ja anscheinend mehrere Ausführungen) Jetzt steht das da natürlich drinne,Ich habe gehört das in einem Dieser beiden nur Schwerwiegende Delikte stehen bzw alles was man so gemacht hatt und in dem anderen so etwas wie in meinem Fall nicht,habe ich nur das Falsche beantrag oder liegt hier ein Fehler vor oder hatte ich falsche Infos,.,???? Ich dreh hier noch durch keiner kann einem Wirklich dazu etwas sagen,Verdammt es steht meine Ausbildung auf dem Spiel wegen etwas das ich nicht einmal gemacht habe,und ja ich bin dagegen angegangen aber erfolglos,nach dem Motto mit gegegangen mit gehangen.,., Bitte dringend um Rat,vielen Dank

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Ins erweiterte Führungszeugnis kommt bei manchen Straftaten sogar schon die Anzeige, selbst wenn man freigesprochen wird.

Ich durfte beispielsweise auch meinen Beruf an den Nagel hängen weil ich ne Anzeige wegen sexuellen Handlungen gegenüber einer Minderjährigen am Hals hatte. Das ging damals nicht mal vor Gericht, da ich zur angeblichen Tatzeit arbeiten war, und zwar rund 800km entfernt. Nutzt leider nichts.....

"Rechtsstaat"

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