Binance sitzt in Malta, da nutzt dir die Nichtveranlagungsbescheinigung nichts.Binance behält nichts ein. Gewinne aus Kryptoverkäufen sind unter einem Jahr oder über 600 € steuerpflichtig. Der gesamte Gewinn ist dann steuerpflichtig. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Verrechnet wird der Gewinn mit dem Grundfreibetrag von 9.408 € (2020). Das muss du in deiner Steuererklärung deklarieren. Weitere Informationen unter https://wendl-koehler.de/rechtliches/kryptowaehrung-steuererklaerung/.

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Du warst ja nicht das ganze Jahr im Mutterschutz. Hast du für die Elternzeit Elterngeld bezogen? Dann gehört das in die Steuererklärung. Gab es sonstige Leistungen von irgendeinem Amt?

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Richte deinen Sparer-Freibetrag bei der Bank ein. Dann sind 801 € Zinseinnahmen steuerfrei. Wirst du mit einem Sparbuch nicht erreichen.

Wenn du eine Rücklage von drei Monaten auf deinem Sparbuch hast, denke mal an eine Anlage in dividendenstarke Aktien und Fonds nach. Dort bekommst du 4 % statt 0,01 %. Die Schwankungen musst du aushalten. Langfristig steigen Aktien immer.

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Die meisten steigen ein, wenn es gerade in ist. Das ist aber der Verkaufszeitpunkt. Einsteigen, wenn die Kanonen donnern, ist der richtige Zeitpunkt. Der war im Dezember 2018. Jetzt startet schon die zweite Aufwärtswelle, die bis Frühjahr 2020 dauern wird. Man muss keinen ganzen Bitcoin kaufen, jede Stückelung ist möglich. Gute Erfahrungen mit An- und Verkauf habe ich mit Bitcoin.de und Coinbase.com gemacht.

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Hallo,

ich habe folgende Webseite für deine Frage gefunden:

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/Bildungskredit/Kreditrueckforderung/Privatinsolvenz/privatinsolvenz_node.html

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