Antwort
Wer einen Führerschein für Kraftfahrzeuge hat, der darf während der Probezeit keinen Tropfen Alkohol im Blut haben und muss sich an die strikte 0,0 Promillegrenze halten. Allerdings gilt diese Alkoholgrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit nicht, sondern nur für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug. Bei diesen muss ein Führerscheinneuling komplett auf Alkohol verzichten.
Dementsprechend gibt es auch keine spezielle Promillegrenze für das Fahrrad, wenn unter 21-Jährige damit fahren, ganz egal, ob diese eine Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug besitzen oder nicht.
https://www.bussgeldkatalog.org/promillegrenze-fahrrad/