Ist es einer Prostituierten erlaubt, einem zukünftigen Kunden ihren echten Namen über WhatsApp mitzuteilen und dann Dienstleistungen anzubieten? Gibt es Regelungen von Agenturen oder der Prostituierten selbst, die den Kontakt mit Kunden verbieten, die ihren echten Namen kennen? Darf ein Bekannter der Prostituierten, der sie privat kennt, ihre Dienstleistungen über WhatsApp buchen? Die Bezahlung soll vor Ort erfolgen.