Antwort
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
@ nella Ich habe folgendes gelesen: "Ein Wohngeldanspruch bei Studenten ist dann ausgeschlossen, wenn der Student dem Grunde nach Anspruch auf das BAföG hat (was in der Praxis für jeden Studenten gilt).Dabei ist es vollkommen egal, ob BAföG-Leistungen beantragt wurden oder nicht und auch, ob z.B. wegen zu hohem eigenen Einkommens oder zu hohem Einkommen der Eltern BAföG gezahlt wird oder nicht."
Das heißt doch eigentlich, dass ich dem Grunde nach trotzdem BaföG-Anspruch habe...oder?