Du hast ein Recht auf ein vernünftiges Zeugniss und darfst es in Ausnahmefällen sogar selbst schreiben.

siehe auch http://www.ra-diedrich.de/faq_arbeitszeugnis_muster2.html

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Das musst du mit deinem Berater besprechen, dass entscheiden die von Fall zu Fall. Kann aber sein, dass das nicht geht und du dafür einen neuen Bildungsgutschein brauchst und du den dann erstmal nichtbekommst, bis du die Maßnahme abgeschlossen hast.

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