ein Mädchen steht plötzlich auf dem Schulhof vor ihm und sagt auf einmal
,, der war das ''. Sie ( 15 ) beschuldigt ihn ( 16 ) zu Unrecht, dass er sie sexuell belästigt habe, geschlagen und gestalkt habe.
Von jetzt auf gleich an, kann er sich in den Pausen nur noch alleine auf Klo einschließen. Alle haben was gegen ihn, alle glauben dem Mädchen und die Jungs wollen ihn schlagen ! Er weint viel zu Hause, das Mädchen hat ihn auch noch zusätzlich angezeigt.
Die Eltern des Jungen nehmen sich einen Anwalt. Doch es tut sich nichts Polizei braucht ewig lange.
Nach 3 Monaten wird es ihm zu viel. Heimlich verfolgt er das Mädchen bis nach Hause, nur um ihren Wohnort ausfindig zu machen. Bewaffnet und im Dunkeln steigt er ins Haus ein und mit einem Messer sticht er auf sie ein und tötet sie.
Bekommt dieser jemand dann ebenso Mord
wie jemand, der z.B. bei einem Überfall , brutal und niederträchtig jemand anderen niederstreckt, genausoviel Strafe ? Was ist mit der Justiz los.
Zumindest nach Erwachsenenstrafrecht gäbe es ja bei beiden Konstellationen lebenslänglich ? Ist das noch fair ?