Besteht ein Anrecht auf Nutzungsentschädigung nach Scheidung bei gemeinsamen Haus rückwirkend?
Ich habe eine Frage.
ich bin seit ca einem Jahr geschieden. Meine EX Frau ist freiwillig aus dem gemeinsamen Haus (jeder ist hälftiger Eigentümer) ausgezogen. Ich wohne nun alleine im Haus und bezahle seit 3 Jahre alle Kredite alleinig. Meine Ex Frau droht nun Nutzungsentschädigung geltend zu machen. Kann man einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung auch rückwirkend geltend machen? Bestehen überhaupt Ansprüche auf Nutzungsentschädigung? Sie ist ja freiwillig ausgezogen und könnte ja, wenn Sie wollte, Ihr Miteigentum nutzen so wie eine Wohngemeinschaft. Wo liegt hier die Rechtslage?