Also ich hab folgendes gehört bzw. gelesen...

zu 1. Kann der Vermieter Eigenbedarf für den geschiedenen Ehegatten geltend machen?

Nein. Der geschiedene Ehegatte ist kein Familienangehöriger, zu dessen Gunsten gekündigt werden darf. Quelle: Amtsgericht Hamburg Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1996, S. 39

zu 2. Auch für Pflegekinder oder Angestellte des Vermieters müssen Sie womöglich die Wohnung räumen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie vor der Kündigung wegen Eigenbedarfs im Haushalt des Vermieters gewohnt haben.

haben nicht vorher mit im haushalt gewohnt.

Wie seht Ihr das?

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Ich hoffe Sie lässt uns jetzt mal in Ruhe. Haben ja noch nicht mal eine Kündigung erhalten.

Sind jetzt schon langsam mit den Nerven am Ende das wir bald freiwillig ausziehen. Schon alleine den Kindern zu liebe. Auf Kündigung warten wir noch was da drinn steht aber ob wir da einspruch einlegen, glaub ich nicht. Bin jeden Tag 10 Stunden für Arbeit unterwegs bekommen Hartz 4 weils hinten und vorne nicht reicht und dann noch so ein Streit ohne Rechtschutz. Kotzt mich alles an zur Zeit.

Haben rein gar nichts der Vermieterin getan.

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also ich finde wenn es nach 9 Monaten unzulässig ist müßte es bei Ihnen erst recht unzulässig sein.

hier eine kurze Antwort mit BGB Urteil angaben.

Die Kündigung wegen Eigenbedarfs nach erst 9-monatiger Mietzeit halte ich für unwirksam. Denn wer eine Wohnung vermietet, obwohl er weiß oder in Erwägung ziehen müsste, dass er sie in absehbarer Zeit (dh. innerhalb von 5 Jahren) wieder benötigt, muss den Mieter auf die voraussichtlich kurze Dauer des Mietverhältnisses hinweisen. Diese Pflicht besteht deshalb, weil Mieter im Allgemeinen mit einer längeren Mietdauer rechnen und weil ein Wohnungswechsel mit nicht unerheblichen finanziellen Aufwendungen und sonstigen Unannehmlichkeiten verbunden ist. Wird die vorvertragliche Hinweispflicht vom Vermieter vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, so steht dem Mieter ein Schadensersatzanspruch zu (§ 280 Abs. 1 BGB). Der Mieter kann verlangen, dass der Vermieter von der Kündigung Abstand nimmt; eine gleichwohl erklärte Kündigung ist unwirksam (so Schmitt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., § 573 BGB Rz. 131). Zum gleichen Ergebnis kommt die Rechtsprechung, in dem Sie auf die Treuwidrigkeit einer Kündigung abstellt, wenn für den Vermieter bei Vertragsschluß der Eigenbedarf vorhersehbar war und das Mietverhältnis nicht mindestens 5 Jahre gedauert hat

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Hallo,

  1. darf dein Vermieter beim Kündigungsschreiben kein Fehler machen.

Auch wenn der Vermieter objektiv im Recht ist, kann die Kündigung unwirksam sein. „Es gibt immer wieder Wohnungseigentümer, die ihren Mietern in einem schnöden Zweizeiler mitteilen, dass sie ‚das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zum nächstmöglichen Termin beenden wollen’“,In diesen Fällen können sich die Betroffenen erst einmal beruhigt zurücklehnen. „Die Kündigungserklärung muss genau darlegen, auf welche Tatsachen der Vermieter seinen Eigenbedarf stützt. Dazu gehören auch Angaben, für wen der Eigenbedarf angemeldet wird und warum er notwendig ist“,. Außerdem muss die Kündigung schriftlich erfolgen und dem Mieter im Original zugestellt werden.

Auch bei der eigenhändigen Unterschrift machen viele Eigentümer Fehler. Wenn die Person des Vermieters nicht eindeutig zu erkennen ist, ist das Schreiben ebenfalls unwirksam. Eine Kündigung, die lediglich mit „der Hauseigentümer“ oder „der Vermieter“ unterzeichnet ist, entfaltet keine Wirkung.

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Danke für euere schnelle Hilfe. Ja bei Einzug hat Sie uns versichert das Sie keine Pflegekinder mehr aufnehmen will, weil Amt Probleme macht. Sie will lieber langfristige Mieter in der Wohnung haben. Hat aber dann wahrscheinlich doch weiter probiert Pflegekinder zu bekommen oder hat sich geärgert weil sie weit unter Mietspiegel vermietet hat. Naja hätte Sie uns einen Zeitmietvertrag angeboten weil später vielleicht Pflegekinder anstehen, wären wir niemals eingezogen. wir haben einen Job und beziehen noch hartz 4 also ein umzug wird finaziell sehr schwer für uns. und eine vergleichbare wohnung kostet 100-150 euro kaltmiete mehr. mal sehen wann die Kündigung kommt

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