Erstmalls ein Hallo an alle meine Freunde,für die ich immer gerne da bin. Ich bin sehr schwer erkrankt und musste mich einer langen Chemo unterziehen,ich habe auch die Folge draus schon erlebt nun,man hat mir die Freundschaft gekündigt,aber so was gibts halt auch. Nun aber zum Thema und wenn ich helfen kann mache ich es von Herzen. BITTE geht dringend folgendermaßen nun an diese Geschichte ran: Erstens sofort beide nochmals zum Arbeitgeber und ein Gespräch herbei führen,solltet Ihr beide dies ablehnen aus persönlichen Gründen,dann sofort schriftlich Einspruch erheben mit der Aufforderung unverzüglich den restlíchen Lohn anzuweisen. Denn der AG macht sich strafbar er darf so niemals aggieren dies ist im Gesetz so verankert.Ihr habt Eure Krankmeldung abgegeben dies war Eure Pflicht und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat Bestand auch heute noch und in jedem Betrieb. Sollte Euer AG auf Euer Schreiben nicht ragieren gebt ihm eine Frist von 7 Werktagen,anschliesend nochmals Einschreiben mit Rückschein. Mit folgendem Satzinhalt!!! Hiermit fordere ich Sie auf binnen 7 Werktagen unseren ausstehenden Lohn auf unser genanntes Konto anzuweisen,ansonsten sehe ich mich gezwungen gegen Sie arbeitsgerichtliche Schritte einzuleiten. Wir lassen uns keinesfalls von Ihnen unterstellen mutwillig eine Krankmeldung eingereicht zu haben um mehr Urlaubstagedadurch zu erhalten. Dies ist ein Eingriff in unsere Persönlichkeitssphäre und werden wir keinesfalls so hin nehmen. Es entspricht der´Tatsache das es einen Disput mit der Schichtleiterin gab, dies aber keinesfalls mit der Krankmeldung zu tun hat. Diese begann am Wochenende und konnte nicht mehr kuriert werden in der Kürze der Zeit. Und ich glaube nicht,daß Sie die Kompetenz des Arztes hier anzweifeln wollen. Nunmehr würde ich Sie bitten die Auszahlung des restlichen Lohns auf unser Konto zu tätigen und diesen Schritt der Einbehaltung nochmals zu überdenken. Denn ich habe mir diesbezüglich schon rechtlichen Rat eingeholt. Nun ist halt auch die Frage wie sonst Euer Arbeitsverhältnis in Euerer Firma ist auch mit dem Chef und ob er auch noch andre Gründe vorbringen könnte. Bitte aber ganz wichtig geht bedacht vor und versucht immer erst ein persönliches Gespräch pder einen Brief der mit Bitte milde geschriben ist,erst wenn der AG nicht reagiert dann immer mit steigender Konsequenz dagegen schriftlich vorgehen. Vor allem ist nun auch wichtig das ihr das beim Arbeitsamt bzw.Sozialamt meldet und dort vorsprecht damit ihr Eure Wohnung nicht verliert und auch nicht Hunger leiden müsst,denn auch das AMT hilft in sochen Situationen und auch die holen sich dann das geld was sie Euch geben vom AG wieder. Ihr müsst alles dort nur belegen und das könnt ihr ja vor allem sind die auf dem AMT mit allen Gesetzen kundig aus dem FF. Urteil noch von mir,heute ist es schon gang und gebe das AGS so aggieren denn alles was den Wirtschaftsaufschwung bedeutet nichts nadres als auf Kosten der Arbeitnehmer,die mit Hungerlöhnen und solchen machenschaften abgetan werden. Die Unternehmen haben den Aufschwung und wir verhungern mit diesm,weil wir nur ausgebeutet und betrogen werden- Es müsste mehrere Menschen geben die sich da mal damit beschäftigen und alles öffentlich machen mit was für miesen machenschaften und Tricks die Ags aggieren um ihre Zahlen wieder in den grünen Bereich zu steuern. Schuld sind die Politiker die Gesetze machen ohne zu wissen wies draussen bei den ANs überhaupt ausschaut und wie mit Menschen umgegangen wird die treu in die Arbeit gehen und aber dann noch oft Hilfe von harzt IV brauchen weil sie zwar arbeiten gehen aber das geld zum leben trotzdem nicht reicht. ich sage ,als es die D-Mark noch gab war dies niemals so. Bitte wehrt Euch und lasst Euch dies nicht gefallen denn Ihr seit im RECHT.Ich wünsche Euch viel GEIST KRAFT und STÄRKE und den MUT dieses auch durchzubringen,denn irgendwann muss es einer tun,dieses Ungerechte vor allem die Verteilung der Gehälter stinkt zum Himmel aber dies kann es auch nur weil sich so viele immer alles gefallen lassen und kurz vorm Ziel aufgeben und somit bestärken sie die Unternehmen nur immer wieter zu machen um den AG klein zu halten und abhängig vom wohl wollen.Ihr werdet Euch wundern warum ich so hart schreibe,aber ich habe am eigenen Leib verspürt was Not heisst mich hat ein AG um alles gebracht was ich mir nach dem Tod von meinem mann mühsamst aufgebaut habe.Wichtig dabei war immer mein letzter Sohn das ich ihn auch gut leite,aber dieser mensch hat mich sogar um meine Altersvorsorge betrogen um wirklich alles.heute bin ich unheibar krank und weiss nicht wie lange ich noch habe und bin wieder und wider so stark und kämpfe mich nach oben,aber ich lasse mir nichts mehr gefallen und gehe wehement auch an oberste Stelle und setze durch was RECHT heisst und geschriben steht. Ich habe sehr viele Menschen denen ich dabei helfe hier in meiner Stadt denn sie wissen wie ich aggiere und wie ich mich einsetze und diesn Rat kann ich nur geben weil ich selbst viel zu viel erlebt habe.Ich btrue Jungunternehmer und Arbeitnehmer in allen rechtlichen Fragen und helfe ihnen dabei damit sie dieses recht auch bekommen. Lasst es mich wissen wie es euch ergeht.Alles Gute Gabra!! Und für die Menschen die mir die Freundschaft gekündigt haben weil ich mich nicht melden konnte tut es mir nur leid,daß sie immer das schlechte denken bevor sie mal überlegen ob etwas sein könnte und das warum ,mal vom Herzen her erfragen obs sein kann das was passiert sein könnte.Aber auch das muss man erst lernen.Nur schade denn dies hat mit Miteinander und Menschli9chkeit nichts zu tun. Euch beiden wünsche ich alles Glück damit ihr Erfolg in Eurem TUN erlangt und zu eurem Geld kommt das Euch beiden auf alle Fälle zu steht.
Selbstverständlich,ist eine Dienstleistungsfirma verpflichtet die Zuschläge zu bezahlen und zwar auf Heller und Pfennig.... Und wenn sie das nicht tun brieflich anfordern erst freundlich und dann bestimmt mit Zeitforderung.....LG Gabra
Hier gibt es nur einen Weg....Erstens den AG nochmals anschreiben mit der Aufforderung der zeitstzung b is wann er die bescheinigung und den restlichen Lohn zu bezahlen hat. Wenn die nicht fruchtet Einschreiben mit Rückschein senden und mit rechtlichen Schritten drohen.Sollte dies auch nicht fruchten zum Anwalt für Arbeitsrecht gehen,wenn das geld nicht vorhanden ist dann einen berechtigungsschein holen für gerichtskostenbeihilfe.In solchen Fällen werden alle mürbe weil sie den Apparat scheuen die lawine die da auf sie ´zu kommt. Wichtig ist hart bleiben und keine Angst haben...Notfalles kann das auch vom AMt geregelt werden würde ich aber selbst machen. Erfahrungsgemäß hat dieser Vorggang den meisten Erfolg.Und auch mit Gang an die Öffentlichkeit drohen. Es gitb so viel Möglichkeiten hierfür Medien sind da ganz heiss auf solche Fälle. zb: Akte2010 Ulrich Maier Redaktion um nur einen zu nennen..: www.akte-redaktion.de Auch ganz einfach mit der fachpresse innerorts drohen auch das zeigt Wirkung. Bitte nichts gefallen lassen denn solche Dinge nehmen ganz schön geschwindigkeit an in letzter zeit.Die AGs meinen sie können sich alles erlauben.. Lieben Gruss Gabra....Viel Glück Geist Kraft und Stärke
Ganz klare ANTWORT::: DER Arbeitgeber darf das machen...Denn es gibt die festgelegten Pausen,die sich der Mitarbeiter so einteilt wie er das will,entweder essen oder kaffe und rauchen. Alles andre geht von der festgestzten Abreitszeit ab und wäre den Nichtrauchern gegenüber sehr sehr unfair. Ja und mit Diskreminierung hat das absolut auch nichts zu tun,er gesteht Dir ja das rauchen zu,wenn Du gewillt bist von Deiner festgestzten Arbeitszeit(sprich LOHN) etwas für Dein Rauchen zu opfern. Dies ist so im Arbeitsgesetz nun auch fast schon fest verankert. Denn rauchen gehört zu Deiner Privatsphäre und hat mit dem Betrieb nichts zu tun. Es gibt hier nur entweder oder..... Denke einfach mal daran wie Du reagieren würdest wenn DU NICHTRAUCHER wärst???Da käme dann auch der Satz warum der und nicht ich,mehr Pause und so. Und der Arbeitgeber ist keinesfalls verpflichtet Deinem Privatvergnügen einen Lohnaufschlag zu gewähren.Alles Gute Gabra
Bitte suche Dir einen neuen Job dies ist eine AUSEUTERFIRMA und es ist arbeitsrechtlich keinesfalls vertretbar und darf so nicht gehandhabt werden.Ruhepausen sind auch bei 7 Stunden zu geben und schon gleich auch örtlichkeiten um diese einzunehmen.Diese Arbeit und Dein Einsatzort sind rechtlich nicht tragbar.Aber leider gibt es heute so vile von denen,die all unsre Sitationen einfach nur ausnützen.Lass Dir dies nicht gefallen.Spreche mit Deinem Chef und versuche es in Güte und wenn er nicht drauf anspringt dann gebe einen schriftlichen Antrag ab und wenn alles Stricke reissen gehe zum Arbeitsanwalt.Alles Liebe viel Glück Gabra
Das ist ja Menschenentwürdigend, was Dein Chef da mit Dir treibt. Dein Arzt sagt Du darfst auf keinen Fall arbeiten und genau diesen Rat befolgst DU. Denn für Deine Gesundheit gibt Dir niemand etwas und was ist dann wenn Du garnicht mehr kannst. Dein Chef hat Dich hier nicht unter Druck zu setzen. An Deiner Stelle würde ich bei der HWK anrufen oder denen ein schriftliches Statement zukommen lassen wie Du behandelt wirst. Hast Du für Deine Arbeitsunfälle einen ´Versicherungsausgleich bekommen???? Alleine die Aussage von Deinem Chef ist schon Grenzwertig,von wegen schon wieder krank. lass Dir das nicht gefallen und bleibe solange zu Hause wie es nötig ist. Und rechtlich sollte er Dir mit Kündigung drohen ist dies nicht haltbar. Viel Glück und vor allem gute Besserung! Ich würde auch mal mit Deinem Chef besprechen wegen einem zweiten Mitarbeiter denn was Du da schilderst ist reinste Ausbeute Deiner Arbeitskraft denn Du arbeitest für zwei. Und diese Tätigkeiten kenne ich von unsrer Region nur mit mehreren Mitarbeitern. Viele grüße Gabra
Hallo, Deine freundin soll zum Anwalt für Arbeitsrecht gehen und zwar sofort. Sie soll ihm gegenüber alles genau so sagen wie es war. Vor allem fällt eiine Aussage die so getroffen sein sollte unter das Privatrecht und hat mit der Arbeit wenig zu tun. Nur wenn sie unter Psychischen Druck den Aufhebungsvertrag unterschrieb ist dies der Garant für den Arbeitsrechtanwalt. Und das mit dem ALG ist so eine Sache,auch da gibt es Überbrückungsgeld bis alles geklärt ist,vor allem positiv wenn alles dem Anwalt schon übergeben wurde. Nein ihr braucht dann nicht mehr zu den Eltern zurückziehen,denn genau für solche Fälle gibt es dann die ARGE die einspringt. Klar ist das auch im Moment ein riesen Bürokratenaufwand,aber ihr steht deshalb nicht gleich auf der Straße- Und solche Geschichten werden sehr oft verhandelt und der Auflösungsvertrag kann dann in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden. Viel Glück Gabra
Hallo, Wenn Du in dieser Firma wo Du Dein Praktikum absolviert hast die ganzen Wochen,durch Deine Léistun´gen gezeigt hast,daß DU es verdient hast einen Ausbildungsvertrag zu bekommen,dann kannst DU ganz normal zu Deinem Chef gehen und mit ihm sprechen. Dein Ausbildungsvertrag geht ab 01.10. und wenn DU durcharbeitest dann kannst DU nun mit ihm auch über eine angemessene Bezahlung sprechen. Du kannst aber auch genauso mit ihm besprechen,daß DU nun noch einige Sachen regeln möchtest und nun noch eine Zeit frei machst. Beides ist auf alle Fälle möglich. Fakt ist: Im Praktikum bekommst DU kein Gehalt und genau aus diesem Grunde musst Du sogar mit ihm sprechen, denn Dein Ausbildungsgeld beginnt erst am 01.10.2010 ! Einfach zu sagen, ich hatte jetzt Praktikum und meine Ausbildung in der Tasche und dann gehen bis zu dem Termin das macht keinen SINN. Also nur sprechen mit dem Chef bringt für Dich die positive Regelung.Viel Glück Gabra
Das wichtigste ist nun,daß DU absolut fit Dein Studium angehst und alles andre zählt nun nicht mehr.Gebe Deine Krankmeldung ab und gut ist es. Vor allem brauchst Du Dir kein schlechtes gewissen machen wenn Du krank bist, Dein NOCH-CHEF interissert es auch nicht und thyranisiert Dich sogar in Freizeit. Und kein Wunder dass DU Kopfschmerzen hast das ist MOBBING.Ich rate Dir ruhe Dich aus und hol Dir gegen Deine Kopfschmerzen die aber bestimmt von der Psyche mit auch kommen, BACHBLÜTEN RESCUE TROPFEN, das erleichtert DIR auch den Einstieg zum Studium,das löst alle Spannungen und Du kannst getrost positiv in die Zukunft sehen. Alles Gute Gabra
Du musst auf alle Fälle Deinem Arbeitgeber eine Krankmeldung oder sogar ein Attest vorlegen,worin steht warum Du erkrankt bist und wie lange es voraussichtlich noch dauert. 6 Wochen muss der Arbeitgeber bezahlen und dann bekommst Du Krankengeld von Deiner Krankenkasse. Aber DU MUSST DICH KRANK SCHREIBEN LASSEN VOM ARZT UND DEN GELBEN ZETTEL DEINEM ARBEITGEBER Schicken DRINGEND.Sonst kann er Dir wegen unentschuldigtem Fernbleiben der Arbeit kündigen obwohl DU sehr krank bist ,dies gilt dann als Versäumnis ´DEINERSEITS und DU schadest DIR DAMIT. Und wenn Du eh in dieser schweren zeit behandlung hast dann muss DIr Dein Arzt dies auch ausstellen. Es geht sogar in Ausnahmenfällen das er Dich rückwirkend krank schreibt wenn es bewiesen ist das Du ja immer bei ihm in Behandlung bist. Dies sind Dinge die musst Du erledigen und wenn DU es nicht schaffst dann musst DU einen anderen Vertrauensmenschen einbinden und bitten das er es für Dich erledigt. Bitte bitte mach das sonst bekommst DU zu Deiner Krankheit noch ernstere Schwierigkeiten und vor allem kein Geld,was Dir aber zusteht. Denn wenn Du Chemo hast ist dies ein sehr schwerwiegneder Krankheitsgrund und jederzeit positiv begründbar.,Bitte wende Dich wenn Du niemand hast beim SOZIALDIENST in DEINEM ORT die helfen Dir auch und erledigen alles für DICH,aber bitte kümmere Dich drum sonst hast Du großen Schaden auch finanziell. Für Dich und Deiner Gesundheit viel Kraft Geist und Stärke und das alles wieder gut wird.Lieben Gruss Gabra
Hallo, wenn Du auch in der Schule in verschiedenen Fächern gut bist, biete Nachhilfe an. Und ja, hänge zettel aus mit Deiner Telefonnummer drauf an Supermärkten und so an die schwarzen Bretter. Was ganz gut geht bei uns ist Hundesitter, vile Menschen haben schwierigkeiten im Alter dem Hund noch Auslauf zu geben biete dies an,die bezahlen auch sehr gut. Ansonsten biete alles an rund um Dienstleistung: Babysitten von bis.....und kleinere gartenarbeiten und so wies geschrieben schon steht einkaufen gehen. Mache für Deine Dienste Mundpropaganda und schau in Deiner Umgebung wer älter ist und Hunde hat und spreche ganz klar die Menschen an,daß Du ihnen helfen magst. Mit zeitungen austragen ist schön und gut aber die bezahlen für sehr viel ARbeit wenig Geld ist die reinste Ausbeute bei denen und Du musst raus bei Wind und Wetter. Biete auch Spáziergänge mit älteren Menschen an und gehe vor Ort in ein Altersheim die freuen sich rießig wenn sie auch Ansprache haben. Bei uns hier in der Region gibts für Spaziergang mit Senioren 10Euro die Stunde das machen bei uns viele und das schon sehr lange. Denke einfach was Du gerne machen magst und setze es dann dementsprechend um. Es gibt noch eine Möglichkeit bei hiesigen Supermärkten die Regale einräumen das darfst Du auch schon Stundenweise machen. Nun wünsch ich Dir viel Erfolg alles gute. Gabra
Nicht zufriedenstellend!!! Hallo sage ich Dir nun ertsmals und nun zu Deinem Zeugnis.
Dieses zeugnis so wie Du es erhalten hast darfst Du nicht akzeptieren, denn es wird Dir sehr hinderlich sein bei weiteren Vorstellungsgesprächen,denn: So wies geschrieben ist, bist Du in der Firma mit durchgeschleppt worden und hast nur das gemacht was Dir aufgetragen wurde. Ansonsten hast DU DIch mehr um Deine Kollegen bemüht als um Deine Arbeit. Bei einem Abschlusszeugnis gebe ich alle wichtigen pregnanten Punkte mit ein die A) den Ablauf im Gesamtgeschehen beinhalten was die Anforderungen an Dich an Arbeit ist und wie es mit Teamarbeit aussieht und dergleichen. Also: Arbeitsorientiert und Persönlicher Eindruck und Verhalten. Dies ist kein Vorzeigezeugnis da wird jeder Arbeitgeber etwas stutzig werden der sich in der Zeugnisklausel auskennt. Aber Du hast hier ja auch schon den Rat bekommen schreibe Dein zeugniss selbst mit allen wichtigen Punkten und gebe es Deinem Arbeitgeber damit er Dein jetziges zeugnis so schreibt das es Dir nicht hinderlich wird für die Zukunft. Z.B: Herr...hat stets alle im übertragenen Arbeiten zu unsrer vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Sein innovatives Wesen trug immer einen Teil zur positiven Zusammenarbeit bei. Er war bei uns und seinen Kollegen ein stets geschätzter Mitarbeiter. Er hat eine sehr schnelle Auffassungsgabe und das Talent alles efezient umzusetzen. Wir bedauern sehr,daß Herr...nun aus dem Betrieb ausscheidet und wir wünschen ihm für seinen beruflichen und privatem Werdegang alles Gute........ So in dieser Form und dann bringst Du speziell persönlich noch mit ein was Dir zur Arbeit mit einfällt was Du gut gemacht hast ok!! Alles Gute viel Glück Gabra
Du bist nicht versichert,ausser Du hast noch Resturlaub zum nehmen,ansonsten einfach zum Arbeitsamt gehen und Arbeitslos melden. Im schlimmsten Falle bist DU 14 Tage nicht versichert. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit Dich entweder mit Deinem jetzigen Arbeitgeber oder sogar auch mit dem neuen, eine Regelung zu treffen, das die Vers. bis zum Ende noch läuft oder vom neuen AG eher übernommen wird. Dies hat gesprächsbedarf und kann aber zu einer positiven Lösungsfindung beitragen.Notfalls musst DU selbst ein paar Euro mit beisteuern,ist auch eine Möglichkeit. LG Gabra
Schreibe deinem Mitarbeiter einen Brief,wenn er auf ein persönliches Gespräch nicht eingehen möchte. Lege ihm Deine Argumente ganz klar vor. Sollte er auf diesen Brief nicht reagieren, kannst DU ihn seitens des Arbeitgeberrechts Fristgemäß kündigen. Aber keinesfalls in der Krankheits""""Zeit!! Und es muss auch bewiesen sein,daß er nicht kommt weil er nicht mehr will!!! Denn nur aus einer Vermutung heraus ist eine Kündigung wegen Krankheit keinesfalls zulässig,ausser in der Probezeit!!! LG GABRA Aber immer dran denken wenn etwas mündliches voran ging und keinen Erfolg erzielte,alles SCHRIFTLICH darlegen und auch mit FRISTSETZUNG.
Aus rechtlicher Sicht darfst Du zwei Nebenjobs machen,das wichtigste daran ist,daß die EURO-GRENZE nicht überschritten wird ,ansonsten fallen Sozialvers.Steuern an und oder muss an die Bundesknappschaft bezahlt werden. LG Gabra
Rechtlich gesehen, so und so nicht schlecht!Als Handelsvertreter zusätzlich noch für eine andre Firma tätig zu sein(falls zeitlich ebkömmlich) da es auch leicht sein kann,als scheinselbstständigkeit eingestuft zu werden. Nur Du hast einen Vertrag,da brauchst Du Deinem Auftraggeber nur sagen das Du noch einen anderen dazu hast.Aber immer besser wenn alles schriftlich fixiert ist. LG Gabra
Erstmals sage ich Dir ein sehr nachdenkliches Hallo! Ich habe mir nun wirklich sehr oft Deine Anfrage durch gelesen und will Dir von der rechtlichen Unternehmerseite einmal sagen, daß gerade solche Abmachungen die Lebenswichtig sind,immer alles SCHRIFTLICH vereinbahrt werden muss.Das heisst: Du hättest alles was nach Baby und elternzeit passiert schriftlich in jedem Punkt verankern müssen,damit dann sowas wie jetzt nicht passiert. Nun gut Du sagst DU hast gekündigt weil Du einen neuen AG hast.Nun schreibst Du Deinen alten AG an wenn er nichts mehr dergleichen tut in höflicher Schriftform das erstemal. Wie folgt: Hiermit erbitte ich den noch von Ihnen austehenden Aufhebungsvertrag!! Wenn er sich nicht daran hält dann folgt der zweite Brief. Hiermit fordere ich Sie auf den mir noch austehenden.......zuzusenden. Nun wenn Du schreibst Du sollst 2 tage voll ins Büro jetzt kommen und es war aber anders ausgemacht dann wärs besser gewesen Du hättest dies auch in jeder Form schriftlich gemacht wo alles und jeder Punkt dargestellt ist.Das heisst: Arbeitszeit, Einsatzort und Tätigkeiten. Aber nun will er das Du 2 Tage voll arbeitest also Ergo hat er sich nicht an die Abmachung gehalten.Nur er ist frei von Schuld weil er DIch ja 2 volle Tage einsetzen will.Dies ist ganz geschickt weil da kann er vorweisen:DU hättest ja arbeiten können,er braucht DIch halt nun 2 Tage.Also hat er sich quasi rechtlich an die Abmachung gehalten.Dies ist aber ein´absoluter Streitbarer FALL.Alles und jedes liegt nun im Auge des Betrachters. Hast DU nichts schriftliches in der Hand dann musst Du einen gütlichen Weg wählen. Schreibe auch hierzu einen Brief an Deinen AG,daß Du gemeinsam mit ihm eine positive dem Arbeitsplatz gemäßen Weg suchen möchtest und zu einer Einigung beidseitig verträglich kommen magst. Wenn das nicht klappt solltest Du wenn Du dort arbeiten willst eine Lösungsfrist herbeiführen wo in Kulanz vom AG verträglich und vereinbahr ist. Wenn Dein AG auf Dich nicht verzichten WILL dann wird er einlenken und auch Deine Private Situation ins Kalkül ziehen. Denn jeder kann es nachvollziehen das mit BABY nicht alles so schnell zu regeln geht,so wie Du sagts mit KITA u.s.w ! Ansonsten wenn alle Stricke reissen und Du einen PC besitzt und ein Telefon,dann gehe in HOME-JOBS ins Internet es werden verdammt gute Jobs vergeben von Outsurcing Firmen die Homeoffice Menschen dringend brauchen um ihr Unternehmen zu entlasten.Viele Firmen regeln heute die Kundenbetreuung über Outsurcingangestellte. Nächster Punkt ist,ich vermittle hier in unserer region immer wieder junge Mütter,die für Firmen und den Vertrieblern,Anrufumleitung machen vom Büro zu einem Homeoffieplatz damit sie immer erreichbar sind.Notfalls genügt Dir eine Anzeige im Regionalanzeiger: ´Der lautet:VERTRIEB AUFGEPASST !! Sie haben viele Termine und müssen aber erreichbar sein. Ab sofort immer-Anrufumleitung- alle Aufträge bleiben bei IHNEN durch meine Presenz für SIE! Freundlich-Flexibel-freue mich auf Ihren Anruf!! Nun denke ich habe ich Dir auch Alternativen aufgezeigt wenn Du bei Deinem AG nicht weiter kommst.Alles gute Lieben Gruss GABRA
Überstundenkonten,sind in allen großen Firmen vorhanden,die braucht man,wenn einmal weniger Arbeit ist ein quasi KÜNDIGUNGSSCHUTZ für den Arbeitnehmer. Ich würde nochmals gezielt nachfragen,denn wenn so ein Konto nicht besteht dann stimmt mit Deiner Abrechnung was nicht und ein Teil von Deinem Lohn wird Dir untersch´lagen. Überstunden müssen generell aufgelistet werden egal wie,dass ist Bestandteil der Arbeitsverträge. Gabra
Die ARbeitszeugnisregelung sagt, niemals darf ein Arbeitgeber negativ ins Zeugniss schreiben. Egal wie und was vorgefallen ist,das Zeugnis darf sich nur auf Deine und die Arbeitsleistung und das Miteinander mit den Kollegen und Vorgesetzten beschränken. Kein Arbeitgeber,darf Dir das neue Berufsleben dadurch erschweren indem er etwas negativ einbringt. Fristlose Kündigung hat bestimmt etwas mit emo´tionalem zu tun und hat nichts im Zeugniss zu suchen. Ein Beispiel: Ein Arbeitnéhmer ist im Verkauf und nimmt sich was zum essen nach HAuse mit und wird erwischt ist zwar ein Grund zur Kündigung im einzelnen,aber darf nicht aufgeführt werden weil auch das im ermessen des einzelenen Unternehmers steht. Alles Gute Gabra
Du kannst am 01.10.2010 neu beginnen bei Deinem neuen Arbeitgeber. Wichtig ist auch das DU Dir Deinen resturlaub noch rausrechnest wieviele Tage Du Anspruch hast,dann bist Du auch auf der sicheren Seite falls Dir Dein jetziger Arbeitgeber irgend ein Versäumnis andichtet. Für einen neuen Arbeitsbeginn in einer neuen Firma gibt e´s aber auch (im Wohlwollen) Sonderregelungen,spreche es ganz offen an. lieben Gruss gabra und viel Glück