Hallo Leute!
Ich habe letztens einen Artikel auf eBay verkauft. Dummerweise hatte ich diesen Artikel dann doch nicht mehr im Haus und habe dann dem Käufer nach ende der Auktion mitgeteilt dass es mir sehr leid tut ich Ihn diesen aber aus einem bestimmten Grund nicht liefern kann.
Ich bekam dennoch bereits seine Banküberweisung, habe die Transaktion bei eBay abgebrochen, der Verkäufer stimmte dem nicht zu so dass ich halt die Gebühren bezahlen musste.
Ich habe sobald der Betrag vom Käufer ankam Ihm diesen sofort zurücküberwiesen.
Dieser schrieb mir nun mit Anmerkung diverser Paragraphen dass er sich den gleichen Artikel nochmals wo anders gekauft hat, und ich Ihm nun den Differenzbetrag von dem eigentlichen Verkaufspreis und seinem neuen Kaufspreis überweisen soll - solle ich dies nicht tun wird er seinen Anwalt einschalten.
Der Käufer, dem ich schliesslich den vollen eigentlichen Verkaufspreis zurücküberwies, beruft sich auf § 433 Abs. 1 BGB aussergerichtlich auf dem Vertrag nachzukommen (habe versucht höflich zu erklären dass ich dies nicht kann) - er gab mir eine Frist in der ich Ihm den Kaufpreis rückerstatte gemäß vgl. § 281 Abs. 1, § 323 Abs. 1 BGB - was ich fristgerecht tat.
Er beruft sich auf den Text "Das Recht Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen (§ 325 BGB)."
Meine Frage nun, ist dies rechtens?