Ankündigung von Klassenarbeiten (Sek. II, NRW)?
Guten Tag,
meine Lehrerin hat heute eine Arbeit zum kommenden Freitag angekündigt. Nun finde ich zum Thema Ankündigung von Arbeiten nur, dass sie vorher angekündigt werden muss. "Die Klausuren sind in der Regel vorher anzukündigen" (Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) -> §14 Beurteilungsbereich „Klausuren“ und „Projekte“). Habt ihr weitere Informationen zur Ankündigung von Klassenarbeiten? (Bitte mit Belegen)
Mfg G3RRanc3r