Hi. Danke für eure Antworten. Also es ist ein gemeinsam genutzter Garten/Hof. Ich wollte, bevor ich mich an dem Vermieter wende, erstmal klären, ob ich denn "das Gesetz auf meiner Seite habe". Die Bedingungen für eine Leihnenhaltung sind gegeben. Die Leihen ist lang genug usw. Allerdings geht es mir darum, dass ich nicht möchte bzw. die Gefahr nicht eingehen möchte, dass der Hund meinen Besuch anbellt, bzw. der Besuch sich durch den Hund unsicher wird. Wo finde ich denn die Verordnung zur Haltung von Kampfhunden?Danke nochmal

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