Darf ein Gefängniswärter auf einen ausbrechenden Häftling schießen?
Wir diskutieren hier grade über diese Frage. Da der Ausbruch aus einem Gefängnis (abgesehen von der damit verbundenen Sachbeschädigung etc.) noch keine Straftat ist, kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass ein Wärter auf einen Häftling schießen darf. Zumal dieser ja nichtmal ein Polizist ist. Mit welchen Mitteln darf ein Häftling also am Ausbruch gehindert werden?
Vielen Dank für eure Hilfe.