gar nicht. Vergiss es.

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Du denkst überhaupt zu viel. Vielleicht ist sie mit dem anderen innerlich schon fertig.

ist doch ihr Problem und nicht deins.

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Wenn sie dich um Hilfe bitten, dann ja. Sonst nicht.

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Kredit fürs Haus - WICHTIG!

Okay; hoffe auf viele Antworten ....!

Ehepaar besitzt ein Haus, welches über eine Bank finanziert wird. Der Mann stirbt, worauf die Witwe hierfür Witwenrente und kurz darauf eigene Rente bezieht; zusammen ca. 1.000 € monatlich. Sie nimmt daraufhin ihre Tochter mit ins Haus, die bis dahin zur Miete gewohnt hat, mit deren Partner, welcher selbständig ist und ein Monats-Einkommen von ca. 2.500 € hat. Die drei beschliessen, den Sterbefall nicht bei der finanzierenden Bank zu melden und da die drei ihre gesamten Verbindlichkeiten "aus einem Topf" bestreiten, ist es auch problemlos möglich, die Tilgung für die Bank zu bestreiten in Höhe von ca. 700 € pro Monat! Inzwischen sind auch ca. 2 Jahre vergangen, wo die Bank IMMER ihr Geld bekommen hat! Jetzt allerdings will die Bank; unwissend über den Sterbefall, eine neue Vermögensauskunft für die beiden. Die Witwe muss jetzt natürlich offen legen, dass ihr Ehemann verstorben ist, wobei sie aber die Möglichkeit hat, mittels eines Nachweises, dass die Tochter und deren Partner ca. 500 € Miete an sie bezahlen, ihr Einkommen auf ca. 1.500 € pro Monat "zu erhöhen", wo die 700 € für die Bank kein Problem darstellen sollten.

Frage: Muss sich die Witwe jetzt Sorgen machen, dass die Bank 1. aus Gründen der eigentlichen "Meldepflicht" über den Sterbefall oder 2. aus Gründen über "mangelnde Bonität" ihr das Haus "weg nimmt"?

Nochmal: Ist extrem wichtig; bin für alle Anregungen, Nachfragen usw. äusserst dankbar und freue mich auch auf Eure Emails an:

black-picture@t-online.de

DANKE IM VORAUS!

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Solange die Monatsraten bedient werden, kann die Bank nichts machen. Eine Kündigung des Kreditvertrags kommt eventuell in Betracht wegen Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten (sie informieren).

Aber bei den niedrigen Zinsen, dürfte das eher ein Segen sein.

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Was meinst du was ein Proktologe an Ar...löchern alles so sieht. Der vergisst dich ein deines ganz schnell wieder.

Jetzt aber hin !

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Gewerbe anmelden und fertig. Solange du damit nur dazu verdienst ist das OK. Wozu einen Steuerberater? für eine einfache Einnahmenüberschussrechnung doch nicht.

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Minderjährig? Rechtsgeschäft unwirksam.

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www,jimdo.com ist erstmal kostenlos und sehr einfach.

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Frostgrenze. Mindestens 50cm. Dafür brauchst sowieso eine Baugenehmigung, also mindestens einen Bautechniker und eine Statik.

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Wer macht auch sowas?! Hast keinen Flaschenöffner?

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