Hallo Welt,
ich mache grade meine Ausbildung zum Mediengestalter und bin inzwischen volljährig.
Im Moment habe ich einen Berufsschulblock (Unterricht beginnt immer um 8:00 Uhr) und ich soll nach der Schule immer in den Betrieb gehen. Am Montag und Dienstag war ich bis 18:30 Uhr und 19:00 Uhr im Betrieb, weil es noch zu tun gab. Die Regelung besagt ja, dass ich 6 Tage die Woche je 8 Stunden am Tag arbeiten darf, mein Chef mich aber am Tag bis zu 10 Stunden arbeiten lassen darf, solange innerhalb von 6 Monaten mein durchschnittlicher Tag nicht länger als 8 Stunden dauert.
Zählen diese 1,5 und 2 Stunden die ich an den beiden Tagen länger als 8 Stunden gearbeitet habe nun als Überstunden, die ich ausgleichen kann oder nicht?