Einseitige Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrages in WG - wie gehe ich richtig vor?

Hallo Zusammen, ich lebe in einer 3er WG, in der meine Mitbewohnerin R und ich gemeinsame Hauptmieter sind. Nun verstehen wir uns nicht mehr und sie macht mir mein Leben gerade zur Hölle, um mich aus der Wohnung zu ekeln.

So weit so gut, ich habe bereits mit meiner Vermieterin gesprochen, dass ich gerne zum 30.04. ausziehen möchte (die neue Wohnung gibt es bereits - bei gleicher Vermieterin). Sie meinte, dass ich meine Kündigung von R unterschreiben lassen muss, dann könnte ich aus dem gemeinsamen Mietverhältnis raus und dass ich mir zudem meinen Kautionsanteil von ihr auszahlen lassen muss.

R weiß bereits schon länger, dass ich ausziehe, weil sie bereits mit Mitbewohnersuche angefangen hat, bevor ich ihr eine Kündigung vorgelegt habe. Seit zwei Wochen drängt sie mich massiv dazu, ihr endlich die Kündigung vorzulegen. Das konnte ich allerdinfs erst die Woche, weil der neue Mietvertrag erst jetzt kam. Ich habe folgenedes geschrieben:

Sehr geehrte R, deinem massiven Drängen nachgebend, kündige ich zum 1.5.15. Bei Zimmerübergabe erwarte ich die Barauszahlung von Mietkaution.... und Abschlagszahlung für Küche... Danach sind beiderseitige Forderungen abgegolten.

Heute morgen hat sie mir deswegen eine e-Mail geschickt, dass sie so eine lächerliche Kündigung von mir nicht unterschreiben wird, dass ich sie bitte von einem Erwachsenen noch mal sauber schreiben lassen soll. Sie hat mir sogar auf das Dokument mit Kuli geschrieben, dass sie so etwas kindisches nicht unterschreibt (hat sie damit nicht meine Kündigung zur Kenntnis genommen? Zählt das nicht schon als Unterschrift?)

R. meinte, dass es Entlassung aus dem Mietvertrag heißt (ist das nicht vollkommen egal?) Außerdem möchte sie die von mir geforderte Abschlagszahlung nicht akzeptieren und mir weniger Geld geben (habe ich das nicht zu entscheiden, welchen Betrag ich von meinem Nachmieter haben möchte??) R. verweigert mir zudem die Kaution bei Zimmerübergabe zurück zu zahlen. Sie meinte, sie hätte dazu 6 Monate Zeit. Darf Sie das? Meines Wissens darf ein Vermieter mit der Rückzahlung der Kaution bis zu 6 Monate warten, aber sie ist ja nicht mein Vermieter. Außerdem schrieb R. vor einer Woche mir noch per Mail (da ich die Kaution sofort verlangte aus Sicherheit), dass sie mir die Kaution bei Zimmerübergabe gebe, so wie es üblich ist.

Sie drückt mich wo es geht und ich habe gerade das Gefühl, dass ich gar nichts machen kann. Sie droht mir sogar, ihre Unterschrift mir nicht zu erteilen, wenn ich die Kündigung nicht so schreibe, wie sie es will. Zudem droht sie, dass wenn ich noch länger dort wohnen bleibe - weil sie nicht unterschreiben will- dass sie mir das Leben schwer machen wird (macht sie sowieso schon?

Was ist jetzt genau rechtens? Kann mir jemand hier weiter helfen?

Vielen Dank schonmal :)

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Kann mir jemand konkret die Fragen beantworten, das wäre supi :)

Stimmt das, dass R. mir gar nicht unbedingt die Kaution ausbezahlen müsste?

Was bedeutet Rückzahlung der Kaution bei Zimmerübergabe? R. meinte gerade, dass Rückgabe bei Zimmerübergabe bedeutet, dass die Auszahlung erst zu erfolgen ist, wenn die Nebenkostenabrechnung da ist?!

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Oha, ich finde, die Frage kann man nicht so leicht beantworten, da du Studiengänge gewählt hast, die sich echt nicht gut vergleichen lassen.

Bist du eher der Sprachler? Dann wird dir wohl Germanistik/Kommunikationswissenschaften mehr liegen und wird von BWL eher gelangweilt sein, bzw das Studium wird hart, da ihm das Lernen auch kein Spaß macht.

Ich würde nicht einfach die Behauptung in den Raum werfen, dass BWL einfach ist. Überhauptnicht. Du musst einiges lernen.

Für Germanistik und Kommunikationswissenschaften musst du widerrum sehr viel lesen und zwar Zeugs, was wiederrum nicht wirklich Spaß macht, bzw wo du Seiten 10mal lesen musst, bist du blickst, was drin steht.

Abr falls du dein Studium nach Leichtigkeit wählen möchtest, studiere Soziale Arbeit. Die Menschen die ich kenne die das Studieren, haben in ihrem Leben einfach kaum was zu tun....

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