Antwort
Zu 1.) Also, du hast doch einen Zeitvertrag, der nach einem Jahr endet! Endet dein Vertrag z. B. am 30.06.09 ist klar, dass du am 01.07.09 nicht mehr kommen brauchst. Der Arbeitgeber muss dir natürlich nicht persönlich mitteilen, dass dein Vertrag endet.
Zu 2.) Siehe auch hier meine Antwort zu 1.) Der Arbeitgeber muss dich nicht extra noch einmal mündlich oder schriftlich kündigen, da dein Vertrag von vornherein befristet war.
Zu 3.) Nein, musst du nicht. Es erfolgt keine Kürzungdes ALG I.
Wie mein Vorantworter würde ich dir raten, einfach mal den Arbeitgeber anzusprechen.