Die Polizei ermittelt beim hinreichenden Verdacht von Straftaten - natürlich auch solchen gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Allerdings sind Beweismittel immer besser, als lediglich Indizien zu haben - und allein aufgrund einer Anschuldigung wird niemand verurteilt.
Wie hier schon gesagt wurde, sind falsche Verdächtigungen nicht nur strafbar, sondern können gravierende Folgen für die Opfer dieser Beschuldigungen haben.
Nur weil also etwa jemand nachweislich in der Nähe war, das Opfer der Sexualstraftat kannte und auch das sexuelle Interesse an dieser Person bekannt war, ist das noch lange keine überzeugende Argumentation für eine Täterschaft.
Man mag das alles "höchst verdächtig" finden - das steht jedem frei - aber einen Richterspruch zu Lasten des Angeklagten halte ich - ohne Jurist zu sein - für mehr als nur fraglich.