Hallo, mittlerweile habe ich eine 2te Werkstatt aufgesucht, welche auch mir empfohlen hat, sofort zum Händler zurück zu gehen.

Anschließend war ich beim Gebrauchtwagenhändler, dieser will nun wie es bisher aussieht Anfang nächste Woche einen Reperaturversuch unternehmen.

Muss der Gebrauchtwagenhändler eigentlich auch übliche Verschleißteile reparieren, die beim Kauf bereits abgenutzt waren? Weil ehrlich gesagt müssen im momentanen Zustand alle erdenklichen Verschleißteile (Bremsbeläge, Keilriemen, etc.) erneuert werden. Zudem waren Reifen des Jahres 1996 noch am Wagen angebracht....

Natürlich wurde von all dem Vertraglich nichts festgehalten.

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