Zufluss Prinzip bei Gehalt Hartz IV?
Am 03.06.2016 habe ich endlich den Arbeitsvertrag unterschrieben und somit gleichzeitig habe mich an jobcenter gewandt bzw. mitgeteilt über die neue Arbeitsstelle.Ich bekam ein Brief solle bitte die erste Lohnabrechnung einreichen .
Da ich im Juni 2016 bereits ALG II bekommen habe frage ich mich muss ich diese dann erstatten dann weil mein Lohn kommt immer im Folgemonat also ca.2-3.Juli 2016 Zufluss Prinzip? Wenn das Lohn am 2-3 .07.ausbezahlt wird somit müsste ich die ALG II Leistung nicht zurückerstatten.
Hartz IV,
zuflussprinzip