Rückzahlung Kredit-Bearbeitungsgebühren - Verzicht auf die Einrede der Verjährung

Hallo!

Auf mein Schreiben an die Targobank (Nachfolger der Citibank) wegen Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren für einen Kredit (Urteil BGH) bekam ich folgende Antwort (Ausschnitt):

"Die in den letzten Monaten zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betrafen die Verträge anderer Kreditinstitute. Wegen der abweichenden Gestaltung unseres Kreditangebots sind diese Entscheidungen zur Unzulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren nicht unbedingt übertragbar. Dies haben einige Gerichte auch nach den Entscheidungen im Mai 2014 noch so entschieden.

Ungeachtet dessen erstatten wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht verjährte Bearbeitungsgebühren, soweit nicht bereits Leistungen erfolgt sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Prüfung und Abwicklung wegen der erhöhten Zahl von Anfragen aktuell einige Zeit dauert. Sie müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen, um eine etwaige Verjährung zu verhindern. Insbesondere ist es nicht notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, einen Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmannverfahren einzuleiten."

Ist das als ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu betrachten oder ist das nur ein netter Banktrick?

Falls ich jetzt trotzdem das Mahnverfahren einleite, bleibe ich dann evtl. auf den Kosten des Mahnverfahrens/Anwalt sitzen, weil die Bank geschrieben hat, dies wäre nicht notwendig?

Für kompetente Antworten wäre ich sehr dankbar.

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Es gibt Neuigkeiten!

Also am 30.11. hatte ich den Brief vorab per Fax an die örtliche Filiale der Targobank hier im Norden geschickt und am 01.12. den Brief per Einwurfeinschreiben ebenfalls an die Filiale.

Dann kam ja zitiertes Schreiben aus meiner Frage und

oh Wunder

am 10.12. wurden die Bearbeitungsgebühren in voller Höhe meinem Konto gut geschrieben.

Leider eben nur die und nicht die Zinsen (4% p.A.)

Aber immerhin schon die halbe Miete. :-)

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Das erst nach 3 Wochen zu bemerken ist natürlich ungeschickt.

Einige der grossen Märkte bieten bis zu 4 Wochen Rückgabe an. Und so landet auch so mancher Rückläufer wieder bei der Neuware, das ist gängige Praxis.

Ich würde auf jeden Fall im Geschäft nachfragen und wenn Fragen kommen, warum erst nach 3 Wochen, dann halt anmerken, dass das Notebook ein Geschenk war und man es daher frühzeitig gekauft hat.

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