In der Regel sollte dein Versicherer ab dem Tag der Kenntnisnahme deinen Beitrag anpassen.

Rückwirkende Zahlungen für die aktuelle Beitragsperiode sollte er nicht erheben.

Wenn im Falle einen Versicherungsfalls jedoch auffällt, dass die vereinbarte Fahrleistung überschritten wurde, hat dein Versicherer das Recht, die Prämie auch rückwirkend zu erheben.

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