Ihr müsst nur zum Notar, der macht alles fertig und dann ist das fertig, da alle Beteiligten erwachsen sind!
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Ich habe dazu eine detailliertere Frage:
Meine Tochter (27) hat in der Freistellungszeit durch die Erkrankung ihrer Tochter eine Probearbeit bei einem anderen Arbeitgeber für 2h gemacht. Diese lag nach ihrer regulären Arbeitszeit und ihr Mann konnte in dieser Zeit das Kind betreuen.
Ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung?
MfG Tina Eichler
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Es ist doch schon die Antwort in deinem Beitrag. Wenn man einen Verdienstausfall erhält, ist die Zeit beim Arbeitgeber doch bezahlt, also sind es für den Arbeitgeber Stunden, die geleistet werden müssen. Also Ehrenamt bekommt hier unbezahlte Freistellung und somit ein Minus in den Stunden für den Arbeitnehmer, da die Stunden im Monat ja stehen. Oder???