Es ist Ratsam in so einen Fall, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden mit der Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht. Gehen Sie auf gar keinen Fall ganz alleine und unvorbereitet als Beschuldigter zu solchen Terminen der Polizei. Es ist nicht zu empfehlen solche Termine als Beschuldigter überhaupt wahrzunehmen. Besser wäre es vorher wie schon gesagt Rat beim Rechtsanwalt mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt für Strafrecht ggf. Fachanwalt für Jugendstrafrecht aufzusuchen.

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Man kann das ganz kurz und einfach "übersetzen" nämlich Vorladung = Einladung Anhörung = Gespräch. Eine Anhörung muss nicht immer vor Gericht stattfinden man kann auch eine Anhörung bei der polizei haben .. meist ist man aber anders als in einem normalen Gespräch bei einer Anhörung Beschuldigter beklagter oder Zeuge. Bei einer Vorladung ist man meist auch Beschuldigter beklagter oder Zeuge und wird zu Gerichtstermin eingeladen .. eine Vorladung kann auch auf zwang erfolgen.

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Hab bei Staatsanwaltschaft Wuppertal vor 4 Wochen Besuchserlaubnis beantragt, wie lange dauert es für Familie + Bevollmächtigte und wo beschwert man sich?

Ich habe direkt vier (4) Fragen:

  1. Ich habe am 12.2.2019 eine Besuchserlaubnis für ein Familienmitglied in der Forensik beantragt. Antrag per Mail an die Staatsanwaltschaft Wuppertal.
  2. Ich bin Vorsorgebevollmächtigte und habe die Patientenverfügung, sowie Betreuungsverfügung.
  3. Zwei weitere Familienmitglieder haben ebenfalls die Vollmachten, an zweiter und dritter Stelle.
  4. Offiziell besteht kein Betreuungsbedarf, die Person ist im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte.
  5. Am 22. sowie am 26.02.2019 kam Post zu einer Klage des Familiemitgliedes vom Sozialgericht Düsseldorf, es besteht Handlungsbedarf, hier muss ein Anwalt eingeschaltet werden, dementsprechend benötige ich von dem Familienmitglied eine Unterschrift zur Beauftragung eines Anwaltes.
  • Antrag erfolgte somit 12.2.2019
  • Rückantwort 19.2.2019, ich solle den Antrag schriftlich machen.
  • 19.02.2019 Mail um Erlaubnis per Fax an die Staatsanwaltschaft Wuppertal, direkt an den zuständigen Richter.
  • 22.02.2019 Erneute Mail an den Richter, mit Hinweis, dass Handlungsbedarf ist, und eine Erlaubnis eilt, da ein Anwalt eingeschaltet werden muss. Hinweis erneut auf Bevollmächtigung, die nicht ausreicht um eine Anwalt zu beauftragen. Geschweige denn, um einen Beratungsschein zu bekommen. Auch der Hinweis, dass dem Familienmitglied Nachteile entstehen, wenn die Erlaubnis weiter in die Länge gezogen wird.
  • 27.02.2019 hat einen Anwalt den Richter telefonisch kontaktiert, der Richter erklärte, für Bevollmächtigte zwei und drei sei die Erlaubnis in der Post, für mich würde sie morgen den 28.02.2019 auf dem Postwege gehen. Die Post wird innerhalb Wuppertals versendet.
  • 02.03.2019 Nach Telefonat vom 27.2.2019 müsste nur die Erlaubnis lange da sein, da sie angeblich schon in der Post war. Es ist aber noch immer nichts da.

Frage 1: Nachdem der Anwalt erklärte, es ist eigentlich eine Formsache, und ich keine Verfahrensbeteiligte Person bin, hätte es angeblich schon nach einer Woche gehen sollen. Wie lange dauert so etwas im Durchschnitt?

Frage 2: Es sind nun fast vier Wochen vergangen, wenn man feststellt, dass der Richter dies künstlich in die Länge zieht, wo kann man sich beschweren, was ist der richtige Rechtsweg?

Frage 3: Wer haftet dafür, wenn dem Familienmitglied Nachteile durch die Handlung des Richters entstehen?

Welchen Klageweg muss man beschreiten?

Frage 4: Auch scheint es Probleme mit der Forensik zu geben, auf E-Mails an die Forensik wird mir seit Tagen nicht geantwortet, im Vorfeld dauerten Antworten 2-3 Stunden.

Bin ich berechtigt als Bevollmächtigte mir einen Beratungsschein zu holen, für diese Person, um einen Anwalt mit der Durchsetzung der Vollmachten zu beauftragen?

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Hallo,

Zuerst einmal müsste man in diesem Fall wissen um welche Straftat es hier handelt. Oder aber ob es eine laufende Ermittlung ist ob derjenige der besucht werden soll und den Anwalt brauch in Uhaft oder in Strafhaft sitzt. Ohne diese Angaben kann man zum Sachverhalt keine Stellung nehmen.

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Garnicht. Weißt du wenn du so komische Ideen hast dann warte erstmal noch 2-3 Jahre und dann überleg nochmal ob du das wirklich willst.. wollte mir mit 14 swag auf Unterarm tattowieren lassen hätte ich's damals gemacht hätte ich es heute bereut.. außerdem überleg bei deiner Sache 1000 Mal und sei dir zu 100000% sicher weil das kann nicht rückgängig gemacht werden ..

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Du gehst nach dm nimmst dir eine Packung aus Regal gehst zur Kasse die zieht es drüber sagt z.B 1,54€ du nimmst es und gehst .. das ganze dauert Nicht mal1 Minute was soll daran schlimm sein?

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