Es ist Ratsam in so einen Fall, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden mit der Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht. Gehen Sie auf gar keinen Fall ganz alleine und unvorbereitet als Beschuldigter zu solchen Terminen der Polizei. Es ist nicht zu empfehlen solche Termine als Beschuldigter überhaupt wahrzunehmen. Besser wäre es vorher wie schon gesagt Rat beim Rechtsanwalt mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt für Strafrecht ggf. Fachanwalt für Jugendstrafrecht aufzusuchen.
Man kann das ganz kurz und einfach "übersetzen" nämlich Vorladung = Einladung Anhörung = Gespräch. Eine Anhörung muss nicht immer vor Gericht stattfinden man kann auch eine Anhörung bei der polizei haben .. meist ist man aber anders als in einem normalen Gespräch bei einer Anhörung Beschuldigter beklagter oder Zeuge. Bei einer Vorladung ist man meist auch Beschuldigter beklagter oder Zeuge und wird zu Gerichtstermin eingeladen .. eine Vorladung kann auch auf zwang erfolgen.
Hallo,
Zuerst einmal müsste man in diesem Fall wissen um welche Straftat es hier handelt. Oder aber ob es eine laufende Ermittlung ist ob derjenige der besucht werden soll und den Anwalt brauch in Uhaft oder in Strafhaft sitzt. Ohne diese Angaben kann man zum Sachverhalt keine Stellung nehmen.
Garnicht. Weißt du wenn du so komische Ideen hast dann warte erstmal noch 2-3 Jahre und dann überleg nochmal ob du das wirklich willst.. wollte mir mit 14 swag auf Unterarm tattowieren lassen hätte ich's damals gemacht hätte ich es heute bereut.. außerdem überleg bei deiner Sache 1000 Mal und sei dir zu 100000% sicher weil das kann nicht rückgängig gemacht werden ..
Was für ein Preislimit hast du dir den vorgestellt?
Du gehst nach dm nimmst dir eine Packung aus Regal gehst zur Kasse die zieht es drüber sagt z.B 1,54€ du nimmst es und gehst .. das ganze dauert Nicht mal1 Minute was soll daran schlimm sein?
Vor 3 Jahren warst du auch 12 siehe deine Beiträge ... #FakeNews
Au Backe!
Besser trocknen .. man wird echt nachdenklich wenn man pepp nimmt