Beim aktuellen VW Passat gibt es das auch. Wurde Werbung mitgemacht als dieser raus kam. Ist Aufpreispflichtig und hat sich nie wirklich durchgesetzt.

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Landwirtschaftliches Betriebswohnhaus

Hallo, meine Freundin und ich wollen uns ein Haus kaufen. Jetzt haben wir eins gefunden, welches aber als landwirtschaftliches Betriebswohnhaus eingetragen ist. Vom Makler bekam ich keine "vernüftige" Antwort, also habe ich mich an das Bauamt gewandt. Von denen bekam ich folgende Email:

Zitat aus Email:

""" Für das Wohnhaus gibt es eine Genehmigung als Betriebswohngebäude.

D.h. Der Bauherr muss einem Betrieb der Landwirtschaft oder des Gartenbaues führen.

Die allgemeine Wohnnutzung für eine Wohnung wird geduldet. Weitere nicht privilegierte Wohnungen können also nicht zugelassen werden.

Das allg. Wohnen ist im Außenbereich nach § 35 BauGB unzulässig, weil

  • es sich nicht um eine bevorzugte (privilegierte) Baumaßnahme handelt (§ 35 Abs.1 BauGB),

insbesondere um kein Bauvorhaben, welches einem Betrieb der Landwirtschaft oder des Gartenbaues dient,

  • es als sonstiges Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtigt (§ 35 Abs.2 BauGB),

insbesondere den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ("Flächen für die Landwirtschaft") widerspricht und die Entstehung, Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lässt. """ Zitat Ende.

Das heisst für mich ich kann da nicht einziehen, da ich nicht eine landwirtschaftliche Einrichtung betreibe.

Jetzt meine Frage:

Gibt es Möglichkeiten das zu ändern ? (Das Bauamt antwortet auf diese Frage nicht)

Oder gibt es andere Möglichkeiten ?

War am überlegen ein Nebengewerbe anzumelden um dort wohnen zu können, geht das ?

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

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Hallo. Der Makler bekommt von mir kein Geld. Es ist eine Zwangsversteigerung. Also wird der Makler wohl vom Amt bezahlt. Seine Aussage zu meinen Fragen war er müsste es nicht. Ich solle mich selber schlau machen. Ist auch ein komischer Typ.

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