Nein, habe kein Handelsregister. Dan habe ich halt einen Gewerbeschein. Jedenfalls mit Steuerfreibetrag bis soundso.

ebay Kleinanzeigen schreibt jedenfalls folgendes:

Nach § 5 TMG muss das Impressum unter anderem folgende Angaben enthalten:

den Namen und die ladungsfähige Anschrift des

Anbieters, bei juristischen Personen zusätzlich den Vor- und Zunamen des

Vertretungsberechtigten

Angaben, die eine schnelle elektronische

Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation (z.B. Telefon, Fax) mit

dem Anbieter ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse

das Handelsregister, Vereinsregister,

Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter

eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer

die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (sofern vorhanden)

die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung (sofern vorhanden)

bei Anbietern, deren Tätigkeit der behördlichen

Zulassung bedarf, müssen außerdem Angaben zur zuständigen

Aufsichtsbehörde gemacht werden, sowie bei bestimmten Berufen Angaben

zur Zugehörigkeit zu einer Kammer (z.B. Apothekerkammer), zur

gesetzlichen Berufsbezeichnung (z.B. Apotheker) und zu berufsrechtlichen

Regelungen (z.B. Berufsordnung für Apotheker).

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Macht es ausserdem Sinn, nach einem Nachweis über deren Bevollmächtigung, auf einem Anwaltsbriefkopf zu verlangen um ihnen weiter die Laune zu verderben?

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Danke. Nach dieser Tabelle, haben die wohl mit 58,50 einen 1,3 fachen Satz veranschlagt. (Gegenstandswert bis 500 €, exakt 75,93 €). Wonach bemisst man die Wertgebühr, dürfen die die so hoch legen?


Also, ich habe soeben die Grundforderung überwiesen. Heute Abend werde ich dazu auf deren Email antworten: "Ich habe aus frewilligen Stücken Haupforderung bezahlt

Jedoch widerspreche ich den geltend gemachten Kosten.



Ich weise darauf hin, das eine zwangsweise Eintreibung der kosten fruchtlos verlaufen würde.

Hierzu verweise ich auf meinen beilegten Sozialhilfebescheid."


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Ich hab grade jetzt kurz mit meinem Anwalt telefoniert. Der sagt ich
solle bloss nicht widersprechen, dann würden es einklagen. Ich solle
denen meinen Sozialhilfebescheid schicken, und Paypal allein bezahlen.

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Ja, kann das noch jemand sagen, was muss da drin steh, in dem Widerspruch an KSP?

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Da steht noch: "Verstoß gegen §§ 85, 16UrhG, denn Vervielfältigungen zum Zweck des öffentlichen Download-Angebots sind grade nicht von § 53 Abs. 1 UrhG gedeckt."

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Also, ich weiss nicht warum jemandem nicht klar sein sollte, dass das bei Fahrrädern nun mal eben so ist, das man das Gewicht gleichmässig verteilt auf mehrere Taschen. Ist hier überhaupt jemand, der das schonmal ausprobierrt hat, unter den Antwortenden?

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Danke, aber das ist noch nicht so richtig die Antwort die ich suche. Ich wil einen Monat mindestens bleiben. Und ich glaube nicht, das es als 4 TAschen zählt. Kann man sie nicht am Fahrrad lassen?

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Nein, das ist seine Seite.

Meine Seite ist diese: http://pc-reparatur.koeln/

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Ja, ich habe ein Gewerbe angemeldet. Aber sonst nichts. Keine AGB´s, Preise sind Verhandlungsache, normalerweise treffe ich Kunden ja physisch.

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Versuch´s mal hiermit:

http://pc-reparatur.koeln/

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