Auf jeden Fall muss er das. Hatte den gleichen FAll mal mit einem Twingo. Der Händler hat nicht eingesehen die Rep. zu bezahlen bzw. das Auto zurück zu nehmen. Daraufhin habe ich geklagt und natürlich gewonnen. Es hat 1,5 Jahre gedauert aber ok. Das Ergebnis am Ende hat gestimmt! HOl dir Rechtsbeistand!!
gibts da eine Internetadresse?? GLG
Das Problem ist das das in der Klage ist. Ich habe den autohändler verklagt weil er eine Reparatur an dem fahrzeug ablehnt. Und ich kann nicht länger warten ohne Auto!! Das kann noch dauern wie das halt so ist wenn man klagt. Und ich brauche einfach dringend ein Fahrzeug auf das ich mich verlassen kann!!
Der Twingo geht zurück!! Ich trete vom Kaufvertrag zurück. Ich fahre den nicht weil ich mich auf dieses Auto nicht verlassen kann!! Und das ist für meinen Job wirklich notwendig das ich ein Auto habe das auch fährt, das kann der Twingo einfach nicht leisten.
Findet ihr die Schulden denn so hoch??
Wenn die 2.500 zurück kommen wovon ich erstmal ausgehe ist fast das halbe Auto bezahlt und ic kann einen relativ hohen Abschlag zahlen im Monat so das ich das in angemessener Zeit tilgen kann. Ich mache das auch nicht gerne aber sehe keine andre Möglichkeit! DAs Zug fahren kostet mich am TAg 20 EURO und das 5 Tage die Woche seit Januar!!! DAs ist auch nicht so ohne. Und naja die Probezeit ist noch nicht rum aber ich sehe da kein Problem, gekündigt werden kann man auch nach der Probezeit davor ist man ja nie gefeiht. Hat keiner von euch nen Kredit?? GLG