Rückforderung Maklerprovision

Hallo,

meine Verlobte ist im Juni 2011 in ihre Wohung gezogen. Damals wurde ihr von einem Makler die Wohnung gezeigt, der sagte dass er gleichzeitig im Anwesen Hausmeister sei. (Wohngemeinschaft mit ca 30 Wohungen im Gebäude). Sie hatte die Wohnung dann damals genommen und die Provision an ihn gezahlt. Es wurde kein schriftlicher Maklervertrag geschlossen und auch im Mietvertrag steht nicht von einem Maklerauftrag des Herren. Nun haben wir mitbekommen dass es unzulässig ist, wenn der Makler gleichzeitig Hausmeister ist und dann Maklerprovision verlangt, da er wirtschaftlich mit dem Vermieter verflechtet ist (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.11.1995 - 11 S 3675/95 - ) Allerdings gibt es davon eine Ausnahme, wenn er diese Verflechtung offenlegt ( Urteil des BGH vom 20.11.200)

So nun zur Frage: Er hat keinen schriftlichen Maklervertrag abgeschlossen, in dem er explizit auf die Art und Weise seiner Verflechtung hingewiesen hat. Zudem hat er nun in einem Schreiben an den Mieterbund behauptet, dies hätte in den AGB gestanden, welche er meiner Verlobten aber nicht gezeigt hat. Sie hat keine Kopie dieser erhalten, sie hängen nirgends aus und wir wussten bis vor kurzen überhaupt nichts davon dass diese Überhaupt existieren. Zudem hat er sich deren Kenntnisnahme in keinster Form bestätigen lassen. Es gibt lediglich eine Quittung über die Zahlung der Provision (diese wollte er auch erst unter Tisch fallen lassen, da man sich dann ja die Steuer sparen könne. Zum Glück hat sie diese verlangt für den Steuerausgleich. Wir beabsichtigen ggf. auch eine Anzeige wegen versuchtem Steuerbetrug und Anstiftung zu diesem zu erstatten. Das gleiche hat er auch schon bei einer andren Rechung versucht, hierfür gibt es aber zum Glück eine Email als Beweis)

Wenn wir nun die Provision zurückklagen wollen, wir 3 Zeugen haben und er alleine da steht bzw ggf die Vermieterin als Zeugin hat, wie gut stehen die Chancen diesen Fall zu gewinnen? Wie sieht es in diesem Fall mit der Beweislast aus? Er hat ja keinerlei schriftliche Beweise für seine Behauptung. Ich habe auch das Schwarze Brett im Flur abfotografiert, zum Beweis dass dort keine AGB hängen.

Vielen Dank für eure Antworten.

...zum Beitrag

Ok, danke schonmal. Die Verjährung beträgt hier 4 Jahre, kann man auf der Homepage des DMB einsehen. Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es, aber halt ohne irgend nen Zusatz wegen dem Makler. Termin beim Anwalt wird demnächst auch kommen. Wollte halt mal wissen ob ggf. jemand schon das gleiche mitgemacht hat. Es geht um knapp 1000€ (2 Nettokaltmieten + MwSt) Zum Beweis dass da keine AGBs hingen / hängen: Habe das ganze ja fotografiert und könnte auch Zeugenaussagen von andren Mietern hier vorlegen. Naja der Hausmeister stellt halt auch Rechungen aus (bezüglich anderer "Leistungen", droht mit dem Anwalt, mahnt ab und dann kommt auf einmal nichts mehr. Mir kommt das ganze Gebilde hier net so koscher vor...

...zur Antwort