Wir, drei Geschwister, mussten nun unsere Mutter in eine Pflegeeinrichtung geben, da ein Leben in ihrem Haus nicht mehr möglich war. Wir sind alle voll berufstätig, wohnen alle in eigenen Häusern und anderen Orten. Die Krankheit ist fortschreitend... Noch ist die Mutter Eigentümerin ihres Hauses und geistig auch nur zeitweise eingeschränkt. Sie hatte aber nie vorher über Hausverkauf geredet. Dieses soll dann erst nach ihrem Ableben irgendwann geschehen. Nun wollen wir vermieten, um Leerstand zu vermeiden. Nun unsere Frage dazu. Kann man in einem Mietvertrag die Klausel einfügen, dass bei Hausverkauf Auszug sein muss oder wenn es der Käufer fordert? Und eine weitere Klausel, dass Kündigung durch uns bei ausbleiben der Miete? Ist so etwas rechtlich zulässig?