Länger als 2h auf 2h Parkplatz parken?
Hi Leute,
Auf einem Kurzzeitparkplatz darf man ja bekanntlich nicht länger als die angegebene Zeit parken und die Parkscheibe nachdrehen, ist auch nicht erlaubt. Jetzt meine Frage: Kann ich rechtlich gesehen länger auf einem Kurzzeitparkplatz parken, solange ich mein Auto vor Ablauf der Zeit bewege und z. B. statt vorwärts einfach rückwärts einparke? Oder steht irgendwo in der StVO, dass das nicht erlaubt ist. Bei mir an der Schule gibt's leider nur 2h Parkplätze :/ , die aber nie voll sind, also würds andere Menschen nicht stark stören, es ist wirklich nur die Frage wie's da rechtlich geregelt ist.
Schon Mal Danke fürs Antworten
Grüße Franzi