Antwort
Hallo, dass was der Vermieter gemacht hat war auf gar keinen Fall rechtens!!! Ein Yorkshire-Terrier zählt seit 2008 (rechtlich) zu den Kleintieren. Und für Kleintiere braucht man keine Erlaubnis vom Vermieter. Ich würde mich gegen den Vermieter rechtlich wehren und ihn verklagen, denn er kann Deinen Schwiegereltern die Wohnung nicht aus so einem Grund kündiegen!!! Hier noch ein Link dazu: http://www.wunsch-hund.de/recht-hund-versicherung/hunde-recht/yorkshire-terrier_in_mietwohnungen_-__auch_ohne_genehmigung.html Viel Erfolg! glg