Es müssen Abgaben gezahlt werden für die zwei Tage, die du gearbeitet hast, da es vorab als Vollzeit Arbeitsvertrag galt. Bei einem Nebenjob oder geringfügige Beschäftigung wird vor Arbeitsantritt ein anderer Vertrag gemacht. Für die zwei Tage Krankheit wende dich an deine Krankenkasse wegen der Krankengeldzahlung.
Ab August 2017 besteht Versicherungspflicht während der gesamten Sperrzeit, d.h. auch wenn das Arbeitsamt noch nicht zahlt, bist du weiterhin abgesichert und musst dich um nichts weiter kümmern.
Falls du ledig bist, keine Kinder hast, keine Kirchensteuer zahlst und bei einer Krankenkasse mit 1,1% Zusatzbeitrag versichert bist: Sind es netto 1.107,08€
Die J2 Untersuchung musst du nicht machen. Sie wird als zusätzliche Untersuchung angeboten ist jedoch keine Pflicht. Also wenn du nicht an der Untersuchung teilnimmst, hat es keine Nachteile für dich.
Wenn du als Student versichert bist, ist es egal wieviel du monatlich verdienst. Entscheidend ist nur die Stundenanzahl. Du darfst nicht mehr als 20h pro Woche arbeiten, dann bleibst du weiterhin zum Studententarif versichert. In der vorlesungsfreien Zeit/Semesterferien gibt es eine Ausnahme. Zu der Zeit kann man auch mehr Stunden arbeiten, bleibst aber trotzdem als Student versichert und wirst nicht versicherungspflichtig.
Deine Krankenkasse verwechselt da wohl was. Solange du krank geschrieben bist bekommt du Krankengeld von der Krankenkasse.
Während des gesamten Krankengeldbezugs bleibt die Mitgliedschaft und auch deine Versicherung dort bestehen.
Krankengeld bekommt du ab der 7. Woche der Erkrankung oder auch schon eher, d.h. ab dem Tag wo du kein Arbeitsverhältnis mehr hast.
Bist du z.B. seit 01.12.12 krank, der Arbeitgeber kündigt dich jedoch zum 31.12.12, bekommst du ab 01.01.13 Krankengeld und deine Versicherung besteht ab dem Zeitpunkt fort.
Mein Rat: Kläre deine Krankenkasse mal auf. Der passende Paragraf § 192 Abs.1 Nr. 2 SGB V (Sozialgesetzbuch)
;-)
Ab 400,01 €
Ruf bei deiner Krankenkasse an, die schicken dir einen Antrag zu. Dort musst du ankreuzen, dass du den verloren hast und unterschreibst dafür. Den Antrag schickst du zurück zur Krankenkasse. Die werden dann einen Sozialversicherungsausweis beim Rentenversicherungsträger beantragen. Der Rentenversicherungsträger schickt dir dann den Sozialversicherungsausweis zu. Kann ein paar Wochen dauern.
Ruf einfach bei deiner Krankenkasse an. Für die Ausbildung benötigst du eine Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenkasse. Solltest du noch keinen Sozialversicherungsausweis haben (Brauner Streifen mit dem Lichtbild), kannst du diesen gleich bei der Krankenkasse beantragen. Die Krankenkasse sagt die auch, ob du schon eine Rentenversicherungsnummer (=Sozialversicherungsnummer) hast. Das ist die Nummer die dann auch auf den Sozialversicherungsausweis steht. Der Antrag für den Ausweis kann 6 Wochen dauern, deshalb kannst du die Nummer vorab schon mal deinem Arbeitgeber mitteilen, bis du dann den Ausweis erhälst.