Antwort
Vielen Dank für deine Auskunft!
Der Ehemann geht ab Januar in Rente und wird etwa 1400€ Rente beziehen.
Ist sie da nicht verpflichtet vollzeit arbeiten zu gehen da sie gesund und im Arbeitsämter ist?
Die zwei haben sich getrennt mit der Vereinbarung das sie kein Geld von ihm bekommt aus dem Grund, da früher sehr viele Schulden wegen ihr entstanden sind und diese hat er dann abgezahlt.
Kann ich das alg 2 beantragen oder wird das Arbeitsamt den Unterhalt dann einfordern?