Antwort
Zunächst vielen Dank für die vielen Antworten.
Mit Problemen durch den Verwalter rechne ich nicht. Es ging mir vielmehr um den Aufwand und die Kosten. War der Meinung das mit Erstverkauf der Verkauf durch mich gemeint ist und nicht der Bauträger.
Da ich in meinen Unterlagen nicht finde - gibt es eine Art Gebührenordung die festlegt was der Verwalter verlangen darf ?