Die Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde gestern erneut geändert: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-588/

§ 24 regelt die Ordnungswidrigkeiten. Dieser verweist auf § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG. Hier findet sich in § 73 Abs. 2 IfSG: "in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet".

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Kommt darauf an, was du getan hast.

Allein das Nennen deiner richtigen Kundennummer wird wahrscheinlich kein Betrug sein.

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Ja, die Todesstrafe existiert noch in den USA. Jeder Bundesstaat kann es jedoch selbst regeln und einige haben sie abgeschafft. 2019 wurden z. B. laut Wikipedia 9 Todesurteile verhängt.

Bei Wikipedia gibt es einen ausführlichen Artikel mit Statistiken etc.

https://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe_in_den_Vereinigten_Staaten

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Der Gesetzgeber gewichtet die Gesundheit bzw. die körperliche Unversehrtheit eben höher als das Vermögen.

Es gibt aber auch speziellere Sachbeschädigungsdelikte wie die Zerstörung von Bauwerken (§ 305 StGB), die z. B. mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird.

Es handelt sich hier ja auch nur um die strafrechtliche Seite. Zivilrechtlich hätte jemand, der wie in deinem Beispiel 100 Millionen Euro Sachschaden verursacht u. U. auch diesen Schaden zu ersetzen. Das mag in einem solchen krassen Fall dann ggf. noch die härtere Strafe sein als eine mögliche Freiheitsstrafe.

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Wo und warum möchtest du dich denn beschweren? Wenn die Garantie wirklich abgelaufen ist, hat der Mitarbeiter ja nichts falsch gemacht?

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Ich rate dir eine solche einstweilige Verfügung auch über einen Anwalt abzuwickeln. So eine Angelegenheit ist nichts für GuteFrage.net sondern sollte mit einem Experten besprochen werden.

Ein erstes Beratungsgespräch darf gem. § 34 RVG bei Anwälten auch maximal 190 Euro kosten. Eine erste Einschätzung ist also nicht teuer.

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Es ist durchaus denkbar, dass ein Strafverfahren auch wegen einer Beleidigung bei Tellonym eingeleitet wird.

Gem. § 194 Abs. 1 S. 1 StGB müsste der Geschädigte einer Beleidigung aber grundsätzlich einen Strafantrag stellen.

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Du benötigst eine Hochschulzugangsberechtigung, also z. B. ein Abitur um an einer Universität Jura bzw. Rechtswissenschaften zu studieren.

In Deutschland musst du ein Jurastudium abschließen und anschließend ein zweijähriges Referendariat ablegen, um Rechtsanwalt zu werden. Das dauert insgesamt je nach Umfang des Studiums ca. 6-8 Jahre.

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Aus den Gesamtumständen ergibt sich bei der Anzeige wohl, dass sein Angebot 80 Euro sind. Daher liegt es fern anzunehmen, dass er es dir für 0 Euro „verkaufen“ wird.

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Was für ein Abiturdurchschnitt wird verlangt?

Kommt auf die gewünschte Universität an.

Soll ich jz schon ein Jura Buch kaufen und jz schon etwas auswendig lernen?

Nein, das ist nicht nötig. Wenn du Lust hast könntest du ein Praktikum bei einem Anwalt machen.

Wie lange müsste ich studieren?

Regelstudienzeit liegt bei 9 Semester, durchschnittlich brauchen Studenten ca. 11-12 Semester. Daraufhin folgt ein zweijähriges Referendariat.

Müsste ich dann ein Master titel machen? Also betschler wäre nicht geeignet, da man bisschen länger studieren muss

Ein Studium der Rechtswissenschaften wird regelmäßig noch mit einem ersten und zweiten Staatsexamen abgeschlossen, kein Bachelor oder Master.

was für anwaltarten gibt es

Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht...

bei welcher Anwaltart verdient man gut

Kann man nicht generell sagen, hängt von vielen Faktoren ab (Arbeitgeber, eigene Qualifikation etc.)

Wie viel Verdient man als Anwalt im Jahr

Kann man nicht generell beantworten.

wo kann man eine Jura kaufen 

Die Kaffeemaschine?

wo soll ich in 4/5 Jahren studieren? Welche stadt oder universität? Am besten wäre für mich in Bremen, Berlin, Hamburg, Köln

Wähle die Stadt auf die du am meisten Lust hast?

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Mit hoher Wahrscheinlichkeit hast du einen Anspruch gem. § 812 I 1 Alt. 1 BGB bzgl. 60 Euro. Du hast dich ja bereits an einen Anwalt gewandt. Perfekt!

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Lese den Vertrag, ob es Regelungen zu einem Rücktritt oder Widerruf gibt.

Ansonsten gilt wohl der Grundsatz "pacta sunt servanda" (dt. Verträge sind einzuhalten).

Bei Täuschungen oder Irrtümern könnte vielleicht eine Anfechtung in Betracht kommen oder je nach Umständen des Vertragsschlusses auch ein Widerruf. Hier kann dir ein Anwalt weiterhelfen.

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