Gut, ok das sehe ich noch ein. Wenn man das jetzt mal von der Seite betrachtet bringt es mir also auch nichts mehr Fachmeinung ein zu holen die Bundeswehr würde immer auf den stand verbleiben das es ein "Restrisiko" gibt. Welches man ja mit den besten Fachmeinung nicht ausschließen kann.
Zu der Rechtlichen Seite muss ich dazu Sagen das ich selbst von der Musterung zurück getreten bin weil ich mich nicht unter Wert verkaufen wollte und die "Putzkraft" Verwendungen die sie mir Angeboten haben abgelehnt habe. Womit ich jetzt nicht diskriminierend sein möchte. ;-) Das Schreiben war nur eine Bestätigung meines Rücktritts.
Ob es da sinnvoll ist Rechtlich dagegen zu schießen weis ich nicht. Da ich ja gar nicht weis ob es möglich ist den Befund des Arztes auf diese art außer kraft zu setzen.
Diese Frage ließ auch meinen persönlichen Anwalt an seine Grenzen stoßen. Weil er sich auch erstmal mit der Rechtslage der Bundeswehr umfassend befassen müsste.
Deshalb hoffte ich ja hier auf einen Lichtblick (;
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