Hallo, bei uns wurden in den letzten Jahren immer der Einkauf des Heizöls als Grundlage für die Abrechnung genommen. Also 6000 Liter Einkauf wurde dann 6000 Liter als Grundlage genommen. Im Jahr 2012 wurde nun von der Hausverwaltung vergessen zu tanken. Es wurde erst im Januar 2013 dann 4000 Liter getankt und im Dezember 2013 weitere 8000 Liter. Die Hausverwaltung beruft sich darauf das nach dem Tanken im Januar 2013, die Tankuhr im Heizraum nur ca.9000 Liter angezeigt hat und da es ein 13000 Liter Tank ist noch weitere 4000 Liter gefehlt hätten und deswegen 8000 Liter für 2012 berechnet wurden. Für das Jahr 2012 wurde dann 8000 Liter geschätzt und als Grundlage für die Nebenkostenabrechnung genommen. Dagegen habe ich dann Einspruch eingelegt und darauf wurde dann nicht reagiert. Das hat sich dann für das Jahr 2013 und für das Jahr 2014 fortgesetzt. Seit dieser Zeit mache ich nun rum mit der mittlerweile Exvermieterin. Ich bin der Meinung das man nicht einfach den Verbrauch schätzen kann zumal man nicht einmal den End- und Anfangsbestand nachweisen kann. Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus ?