Vor kurzer Zeit habe ich ein Artikel (Elektronik) von Privatperson erworben (bezahlt durch Überweisung) dass ein bestimmtes Mangel laut Inserat haben sollte. Nach Erhalt und Inspektion, konnte ich feststellen dass dieses nicht den beschriebenen Zustand bzw. andere und nicht erwähnte Mängel nachweisbar sind.
Daraufhin habe ich es zurückgeschickt und eine Rückerstattung bei den Verkäufer verlangt. Der Verkäufer hat die Sendung übernommen und hat mir das Geld nicht rückerstattet da er sich durch den Privatkauf und Rücknahmeausschluss beruht hat (und trotzdem die Sendung zurückgenommen). Was kann ich jetzt tun? Der Stundensatz von einen Anwalt ist höher als der Sachwert. Kann ich anderweitig das Geld einfordern?