Eingliederungsvereinbarung ( EGV ) ablehnen,Hartz 4?

Hallo und Gutentag,

Ich habe Gestern meinen Bewilligungsantrag bekommen und dabei war für mich und meine Frau jeweils einen Eingliederungsvereinbarung die wie Unterschrieben zurückschicken müssen. Hat sich da mittlerweile was geändert so das man die EGV Unterschreiben muss oder ist alles gleich geblieben das man die nicht Unterschreiben muss.

Folgendes steht drin

1.Pflichtverletzungen

  • Ich mich weigere ,in der Eingliederungsvereinbarung / Hilfeverinbarung oder in diese ersetzenden Verwaltungsakt nach §15 ABS 1 SGB festegelegte Pflichten zu erfüllen,insbesindere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen.

-ich mich weigere,eine zumutbare Arbeit,Ausbildung,Arbeitsgelegenheit nach§ 16d SGB oder eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach 16e SGB geförderte Arbeit aufzunehmen,fortzuführen oder deren Anbahnung durch mein Verhalten verhindere.

-ich eine zumutbare Massnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antrete,abbreche oder Anlass für den Abbruch gebe.

-wenn ich mein Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert habe,die Vorraussetzung für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeld 2 herbeiführe.

-ich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis mein etwaiges unwirtschaftliches Verhalten fortsetze.

-mein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist,weil die Agentur für Arbeit das Eintretten eine Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs ,nach den Vorschriftendes Sozialgesetzbuches Drittes Buchs festgestellt hat.

-ich die im SGB gennanten Vorrausetzungen für das Eintretten einer Sperrzeit erfülle,die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.

Bei einer Verletzung dieser Pflichten mindert sich das ALG 2 in einer ersten Stufe um 30 % des für mich massgebenden Regelbedarfs nach § 20 SGB .bei der ersten wiederholten Verletzung dieser Pflichten mindert sich der für mich massgebenden Regelbedarf um 60%.Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung entfällt mein ALG 2 vollständig.

So und bei meiner Frau steht genau das gleiche. Heisst wenn die mir was anbieten würden über Zeitarbeit obwohl ich nicht über Zeitarbeit Arbeiten will,dann kriege ich Sanktionen.Richtig?

Hat sich da mittlerweile was geändert das man die Unterschreiben muss oder nicht.

Würdet ihr die Unterschreiben?

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Ich suche Arbeit und will auch Arbeiten. ( Habe ich Vergessen dazuzuschreiben )

Ich habe auch schon etliche Bewerbungen abgeschickt und Heute auch schon wieder.

Zeitarbeit will ich aus diesem Grund nicht weil ich mit denen schon Schlechte Erfahrung gemacht habe,und das nicht nur durch eine Zeitarbeitsfirma.



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So,nun habe ich eben das Kündigungschreiben von der Zeitarbeitfirma erhalten,war ja klar,das steht nicht Fristlos sondern Fristgerechte Kündigung.

Werde mich dann Morgen erstmal Arbeitslos melden,muss ich ja wohl.

Kann mir das Jobcebter da was anhaben?

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Aber wenn man selber kündigen sollte mit einem Attest vom Arzt,kriegt man dann eine Komplette Sperre vom Jobcenter und Sanktionen von 30 Prozent?

Ich werde sowieso bald die Kündigung kriegen,so wie sich die Leihfirma am Telefon angehört hat,aber mich würde deis mal Interessieren

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Ne des sind keine 12 Monate sondern etwas weniger,somit habe ich kein Anspruch auf ALG1 sondern nur auf ALG 2.

Bin noch in der Probezeit

Ich weiss das 11 Stunden Arbeiten Verboten ist aber das scheint der Firma nicht zu Interessieren,am Anfang hiess es die dürfen 10 Stunden nicht überschreiten aber es kam doch anderster.

Ich habe nur Angst das ich eine Komplette Sperre danach kriege oder nur Sanktionen.

Oder verwechsle ich da was?

Muss ja danach meine Miete zahlen können

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