Unglaublich, mit welch inkompetenten Aussagen hier um sich geworfen wird. Falsche Antworten, und offenbar den Sachverhalt nicht gelesen, denn dann käme man nicht zur Feststellung, dass es sich um "Pfennigkram" handelt.
Wir hatten das gleiche Problem:
An den Dachfenstern waren zu Beginn des Mietverhältnisses bereits vermieterseits Innenjalousien (für Plissees gilt das gleiche) angebracht. Die Dachfenster wurden getauscht, die alten Jalousien passten nicht mehr. Vermieter meine, dass sei Deko, müsse er nicht ersetzen.
Falsch.
Wenn die Plissees zu Beginn des Mietverhältnisses angebracht waren, kann man davon ausgehen, dass das mitvermietet ist - solange im Mietvertrag nicht anderes geregelt ist. Dass es sich in deinem Fall um einen mitvermieteten Gegenstand handelt, kann man vor allem auch daraus herleiten, dass es sich um eine Maßanfertigung handelt, die nur für diese Mietwohnung passt. Dass die Maßplissees zu Beginn der Mietsache vorhanden waren, scheint ja unstreitig zu schein. Es ist auch völlig egal, ob die z. B. ein Vormieter angebracht und bei Auszug nicht mitgenommen hat. Dann wären die Plissees in das Eigentum des Vermieters übergangen und ebenfalls Teil der Mietsache geworden.
Der Vermieter kann sich seiner Verantwortung für die Plissees m. E. nur dann entziehen, wenn das im Mietvertrag extra geregelt ist. Waren die Plissees bei Besichtigung und Einzug angebracht und es gibt dazu keine Regelung, sind sie Teil der Mietsache und daher vom Vermieter zu erhalten/zu erneuern.
Zunächst versuchen, den Vermieter mit Argumenten zu überzeugen. Hilft das nicht, eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden und Frist zur Mängelbehebung setzen. Am besten per Post mit Einschreiben gegen Rückschein oder noch besser von einer Person, die das ggf. später bezeugen kann. Rührt sich der Vermieter nicht, könnte dann z. B. die Miete gemindert werden. Hier solltest du dich aber rechtlich beraten lassen (Rechtsschutzversicherung/Mitgliedschaft Mieterbund?). Man kann da als Nichtjurist viel falsch machen. Mindert man unberechtigt oder in zu großem Umfang die Miete, könnten z. B. Zahlungsrückstände auflaufen, die den Vermieter im schlimmsten Fall zur Kündigung berechtigen könnten.
Wenn man eine Rechsschutzversicherung hat, könnte man auch Klage auf Mängelbeseitigung erheben, m. E. viel wirksamer als Mietminderung. Das geht natürlich auch ohne Versicherung, dann trägst du aber alle Kosten zunächst selbst.