Wie viel Unterhalt von den Eltern steht mir in der Erstausbildung zur Verfügung?

Guten Tag

Ich habe eine Frage zum Unterhalt während der Erstausbildung. Die Situation ist folgende: Ich verbrachte 2 Jahre am Gymnasium, dann brach ich ab und begann im Sommer 2015 eine Lehre als Kauffrau mit Berufsmatura. Im Monat verdiene ich im Moment 710 CHF netto, nächstes Schul-jahr (ab August) wird es 900 CHF netto sein.

Vor einigen Monaten plante mein Vater, ein Haus zu kaufen, das an seinem Arbeitsort liegt. In der Zwischenzeit hat er ein Haus gefunden und die Verträge sind unterschrieben. Mein Lehrbetrieb ist in die entgegengesetzte Richtung, was es mir verunmöglicht, mit ihm umzuziehen.

Darum haben wir damals abgemacht, dass mein Freund und ich hier zusammen wohnen bleiben und mir mein Vater 600 CHF im Monat für Miete und Essen zahlt, als Unterhalt. Und mein Freund würde den Grossteil der Miete und der restlichen Kosten übernehmen.

Mein Freund beendet diesen Sommer seine Lehre und wird ab August einen richtigen Lohn krie-gen. Letzte Woche kam mein Vater zu meinem Freund und fragte ihn nach seinem Lohn und mein-te dann, dass er in diesem Fall nicht mehr für mich aufkommen müsse, da mein Freund genug für uns beide verdiene. Natürlich bin ich damit nicht einverstanden, da ich 1. finanziell nicht von meinem Freund abhängig sein möchte (weil ich wegen der Wohnung schon mehr abhängig bin als mir lieb ist, denn ich wäre ohne meinen Freund auf die Strasse gesetzt) und 2. in keinem Schuldverhältnis zu ihm stehen möchte.

Das Problem ist auch, dass ich seit der Lehre jeden Sommer ca. 1 000 CHF für meine Schulbücher selbst zahlen muss, dazu kommen die Krankenkassenprämien von 213 CHF, Arztkosten, weitere Schulkosten und das Handyabo. Zudem die 900 CHF im Jahr fürs Zug-Abonnement und im Moment mache ich noch die Fahrprüfung (die ich seit der Fahrplanänderung vom Dezember 2015 leider be-nötige, weil sie mir Verbindungen zum Arbeitsort gestrichen haben), welche ich auch komplett selbst zahle. Dazu kommen mit der eigenen Wohnung auch noch Internet, Versicherungen usw. Daher könnte ich wirklich nicht auch noch Geld für Miete und Essen aufbringen.

Mein Vater muss laut Gesetz bis zur Beendigung meiner Erstausbildung für mich zahlen, was finan-ziell auch drin liegt, denn soweit ich weiss, verdient er mindestens 8 000 CHF netto im Monat. Aus-serdem hat er genug Geld, um jeden Monat einer Frau im Ausland 1 000 CHF zuzuschicken. Daher sollte es auch möglich sein, mir etwas Geld fürs Wohnen und Essen zu geben. Meine Mutter gibt es natürlich auch noch, sie könnte auch ein bisschen zahlen, aber bestimmt nicht viel, ausserdem braucht sie das Geld. Daher wäre es rechtlich gesehen schon mein Vater, der für mich aufkommen müsste.

Worauf ich bestimmt beharre, sind die Ausbildungszulagen vom Staat. Aber ansonsten weiss ich nicht, auf wie viel ich Anspruch habe. Könnt ihr mir sagen, wie die rechtlichen Grundlagen diesbezüglich aussehen (in der Schweiz)?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage! Und Entschuldigung für die ausführliche Frage.

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Ergänzung wegen fehlendes Platzes:

Falls ihr jetzt sagt, dass ich mit meinem Vater darüber sprechen soll, dann muss ich euch leider enttäuschen,
denn mein Vater lässt sich nicht mit Gefühlen umstimmen. Es liegt mir fern, meinen Vater schlecht zu machen, aber um es zu verdeutlichen, muss ich auf einige Charakterzüge aufmerksam machen: Er schaut in erster Linie auf sich selbst.
Dazu kommt, dass er der höchste Mann im Haushalt ist und ich 1. jünger und 2. eine Frau bin; das bedeutet, dass ich keine Entscheidungsrechte besitze und ich nichts zu sagen habe.

Darum kann ich auch nur das einfordern, was er mir von Gesetzes wegen geben müsste und kann nicht auf den
Familiensinn, Schuldgefühle oder etwas in dieser Art hoffen.

An was wir auch gedacht haben, war, dass wir bei den Eltern meines Freundes wohnen, doch das geht ganz bestimmt nicht. Wir verstehen uns zwar super, aber sie wollen niemanden bei
sich wohnen haben, der nicht zur Familie gehört, was ich nachvollziehen kann.

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