Hallo liebe Community,
ich, 23, lebe derzeit mit meiner Mutter die zurzeit Arbeitssuchend ist.Vor 3 Wochen habe ich ein Studium begonnen und dementsprechend Bafög beantragt, rechnerisch gesehen wäre ich aus der Bedarfsgemeinschaft raus und ich bekäme keine Leistungen mehr zugewiesen. Jetzt verstehe ich das diese Einnahme verrechnet wird, aber jetzt wird mir verboten in die Stadt umzuziehen in der ich studieren möchte weil es im "Pendelbereich" ist. Heißt also jeden tag 3 Stunden hin und zurück reine Fahrtzeit wenn es gut läuft.
Ist das Regelkonform? Ich kenne ich da leider nicht so gut raus. Vielen Dank bereits im Voraus
Fragenstelle925