Hallo, meine Schwester steckt ganz schön in der Klemme. Sie hat sich eine Wohnung angeschaut und für diese eine Zusage gemacht. Abends hat der Makler angerufen und gesagt, dass die Wohnung durch den Vormieter vermittelt worden sei. Er habe allerdings eine andere Wohnung im Angebot, die ähnlich geschnitten sei, wenn auch teurer. Meine Schwester hat aus Torschusspanik gesagt, dass sie die Wohnung nehmen würde, bevor sie ohne was da stünde. Da er ein paar Tage später vermeldet hat, dass man sich die Wohnung noch nicht ansehen könnte, weil der momentane Mieter nicht da sei und er auch sehr schlecht zu erreichen war, ging meine Schwester mehr oder weniger davon aus, dass sich das mit der Wohnung erledigt hätte und hat jetzt für morgen eine weitere Besichtigung für eine Wohnung ohne einen Makler. Jetzt kam heute eine Mail, dass sie Unterlagen unterschreiben soll und zu Montag die Unterlagen zur finanziellen Prüfung übermitteln soll. Mit dem Hinweis, dass sie bei Nichtzustandekommen des Mietverhältnisses 350 Euro zu zahlen habe. Natürlich will sie die Wohnung nicht mehr nehmen, aber ist sie verpflichtet die 350 Euro zu zahlen, wenn sie die Wohnung nicht mal gesehen hat? Fällt das nicht unter Fernabsatzrecht? Ich wäre über Hilfe sehr, sehr froh, weil wir hier nervlic hschon ziemlich am Ende sind...