Hallo LittleFighter98,
Hier ein paar Auszüge aus den JuArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz):
§2 Kind, Jugendlicher
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
§ 8 Dauer der Arbeitszeit
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume
(1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen
1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,
2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.
§ 17 Sonntagsruhe
(1) An Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Sonntagen nur
[...]
6 . im Gaststätten- und Schaustellergewerbe,
[...]
Da es sich bei deiner Arbeit im Cafe weder um Gefährliche Arbeit (§ 22), noch um Akkordarbeit (§ 23) handelt, du laut §2 bald Jugendlicher bist, täglich nicht mehr als 8 Stunden arbeitest, bestimmt auch mal ein paar Minuten Pause machen darfst und du in einem Gaststättengewerbe arbeitest, verstößt dieser Minijob keinesfalls gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen und wünsche dir viel Spaß bei deinem Minijob.
(Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg)