ffasdfasdf

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Ich werde morgen noch mal fragen müssen, es muss ja eine Summe sein mir ist dann aber der Eintrag in die Unterlagen misslungen;).

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Wohl etwas zu späte Antwort aber:

Erstmal gar nichts sagen.

Sollte die Mischungen tatsächlich zu der bestellen Zeit legal gewesen sein könntest du nur nach dem AMG(Arzneimittelge.) belangt werden, nicht nach dem BTMG.

Beim AMG geht der Käufer aber in der Regel straffrei aus da der Erwerb von AMG nicht illegal ist, nur der nicht autorisierte Verkauf zum Konsum.

Niemals Konsum zugeben und nix sagen.

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Ach ja nein ich habe noch keine Gesichtszuckungen sondern nur etwas Angst;).

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