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Frage3885

07.03.2017
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Frage3885
07.03.2017, 08:53
Ich bin verheiratet, habe eine abgebrochene Berufsausbildung sowie ein Studium mit Staatsexamen hinter mir. Wir möchten nun rückwirkend eine Steuererklärung ?

abgeben. Kann ich für die letzten 4 Jahre pro Jahr jeweils 6000 Euro als Sonderausgaben geltend machen? Ich habe die Ausbildung im 3. Jahr abgebrochen. Würde das Finanzamt das Zeugnis etc einfordern bei geltendmachen der Studiumskosten als Werbungskosten? Im Internet habe ich bei einer Steuertipp-Homepage für Studenten gelesen, dass man auch die Kosten des Erststudiums als Werbungskosten angeben soll da dieser Sachverhalt gerade neu verhandelt wird.

Was mache ich nun am besten wie?

Danke!

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Antwort
von Frage3885
07.03.2017, 09:52

Danke für die Antworten!

Mein Mann ist berufstätig. Und nein - er hat seit der Hochzeit keine Steuererklärung mehr abgegeben, weil es ihm durch die Ehe zu kompliziert wurde  😉

Überlegen grad uns von einem Lohnsteuerverein helfen zu lassen. Wollte mich vorab nur einmal erst schlau machen.

Dank euch :)

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