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Frage222

29.09.2010
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FraGenius

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Geistesblitzer

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Frage222
29.09.2010, 17:56
Kündigungsschreiben "fristgerecht zum?"

Ich habe mal eine Frage. Eigentlich eher eine dumme Frage, aber ich möchte ganz sicher gehen. Ich möchte meine alte Arbeitsstelle kündigen und werde am 01.11. eine neue Arbeitsstelle anfangen. Muss ich in der Kündigung dann schreiben "hiermit kündige ich den mit Ihnen vereinbarten Vertrag vom XXXXX fristgerecht zum 31.10.2010" oder weil der 31.10 ein Sonntag ist bis zum letzten Werktag "zum 29.10."

Sorry aber ich bin mir da echt unsicher wie es richtig heißen muss.

Danke schon mal für Feedback

...zum Beitrag
Antwort
von Frage222
29.09.2010, 18:00

Meine Kündigungsfrist ist die gesetzliche also vier Wochen zum Monatsende.

Also müsste es dann heißen "fristgerecht zum 31.10." richtig?

...zur Antwort
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