Wir haben eine gemeinsame Immobilie (50%/50%) und ein gemeinsames Darlehen (50%/50%).

Ich möchte eine Sondertilgung aus einer Erbschaft machen (10.000€).

Frage: Wird, im Falle einer Scheidung, der Sondertilgungsbetrag von meinem Immobilienanteil als Erbschaft abgezogen oder muss ich ihn meinem Ex-Partner als Zugewinn ausgleichen?

(Im Netz findet man hier sehr widersprüchlichen Antworten...)