Antwort
Vielen Dank für die vielen Antworten.
ich habe im Duden folgendes Beispiel gefunden:
1. Das schließende Komma eines vorangehenden Einschubs oder Nebensatzes o. Ä. bleibt jedoch erhalten <§ 72 E1>. (Vgl. auch Regel 116.)
Wir hoffen, dass wir Ihre Bedenken hiermit zerstreut haben, und grüßen Sie ...
Wo liegt denn da nun der Unterschied? Hier scheint es ja ein Pflichtkomma zu sein, zumindest laut Duden